Erstellt am 13.11.2008 um 17:41 Uhr von DonJohnson
Also grundsätzlich hat jeder AN einen Arbeitsvertrag, entweder schriftlich oder mündlich. Wenn der AG diesen AV verändern will, geht das erstmal nur mit einer Änderungskündigung. Und ihn seid da eh mit im Boot.
Erstellt am 14.11.2008 um 10:50 Uhr von RAKO
Langsam mit den wilden Pferden! Änderungskündigung ist zwar 100% korrekt - nur leider oft nicht die Realität..
Leider können Verträge auch im Einvernehmen geändert werden. Änderungskündigung nur dann, wenn der AN nicht "freiwillig" unterschreibt.
Wie BR-Karl schreibt, will der AG "die neuen Verträge zukommen lassen"..... Das klingt doch sehr danach, dass der AG davon ausgeht, dass die Kollegen diese einfach unterschreiben. Die Chance, dass die Kollegen diese "freiwillig" unterschreiben ist doch recht hoch...
Neue Verträge sind allerdings Mumpitz, weil (siehe Don Johnson) jeder einen hat, möglicherweise nur mündlich. Allerdings gibt es eine Verpflichtung, die wesentlichen Vertragsbestandteile regelmäßig schriftlich niederzulegen: §2 Nachweisgesetz - Das sollte eigentlich vom Arbeitgeber erledigt sein und ist dann genausogut wie ein schriftlicher Vertrag.
Neue Verträge sollen i.d.R. unter der Hand dem AN nur schlechtere Bedingungen unterjubeln. Wie sieht es denn bei Euch z.B. mit betrieblichen Übungen wie Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Erschwerniszulagen,etc.) aus? Wenn die im neuen Vertrag nicht drinstehen sind sie mit Unterschrift weg wie nie gewesen..... Wie sieht es mit Versetzungen aus? Ohne schriftliche Versetzungsklausel kann der AG rein rechtlich niemanden versetzen, auch wenn der BR zustimmt (ist nicht allgemein bekannt, ist aber so (Seminar AR))..... Wie sieht es mit anerkannten Tarifverträgen aus (sprich AG zahlt Tariferhöhungen, obwohl nicht Tarifgebunden)? Ist nach Unterschrift auch Geschichte....
Ein neuer Vertrag ist eine bequeme Möglichkeit sich aus alten, scheinbar selbstverständlichen Verpflichtungen zu stehlen.
Also Vorsicht!!!!
Hier sollte sich der BR erstmal richtig schlau über die Vertragsinhalte machen. Sind die Vertäge wirklich wasserdicht sein (was ich für unwahrscheinlich halte, sonst könnte sich der AG den Stress sparen) gibt es keinen Grund für den BR aktiv zu werden.
Auf jeden Fall sollte der BR die Kollegen darüber aufklären, dass niemand einen neuen Vertrag unterschreiben muss - und auch nicht sollte. Alle haben Verträge, und wer nicht unterschreibt hat dadurch nicht zu befürchten, dass er dann keine Job mehr hat, oder so was. Wenn keiner - oder die wenigsten - unterschreiben, hat man auch ohne Gesetzesgrundlage ein Argument mit dem AG zu verhandeln.