Erstellt am 20.06.2010 um 17:25 Uhr von ridgeback
melpe,
warum sollen die verbleibenden MA denn neue Arbeitsverträge erhalten?
Erstellt am 20.06.2010 um 17:35 Uhr von rainerw
Bei der Eiführung von Standart- bzw. Formulararbeitsverträgen sollte der BR seine Möglichkeiten zur Mitbestimmung nach § 94 Abs. 2 BetrVG nutzen.
Erstellt am 20.06.2010 um 18:58 Uhr von melpe
ridgeback,
die MA bekommen neue Arbeitsverträge weil unser AG einheitliche Verträge haben will.
Unsere Firma hat in Vergengenheit mehrere Eigentümer gehabt und deshalb gibt es verschiedene Formen von Verträgen. Das will man jetzt einheitlich gestalten.
Deshalb meine Frage haben wir ein Mitbestimmungsrecht beim Inhalt der Verträge3
Erstellt am 20.06.2010 um 19:15 Uhr von Wetzlaf
Dann wird es Änderungskündigungen geben müssen.
Erstellt am 20.06.2010 um 19:17 Uhr von ridgeback
melpe,
es zählt zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 I Nr. 1 BetrVG, die in Formulararbeitsverträgen enthaltenen Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Nachweisgesetzes sowie mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überwachen.
Da in der Regel neue Arbeitsverträge zum Nachteil der Mitarbeiter ausgelegt sind, sollten die Kollegen die neuen Verträge sorgsam prüfen, am besten von einem Arbeitsrechtler.