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Mitbestimmung bei neuen Arbeitsverträgen

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melpe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich lese schon sehr lange die Beiträge und habe auch schon sehr viel hier gelernt. Jetzt habe ich auch mal eine Frage. Durch eine Teilschließung und Verlagerung einiger Produkte wurde bei uns 30 % Personal abgebaut. Die Mitarbeiter, die im Unternehmen verbleiben, bekommen alle einen neuen Arbeitsvertrag. Jetzt meine Frage: Haben wir als Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht bei Standartverträgen? Wenn ja, gibt es irgendein Urteil oder seht das irgendwo im Gesetz.

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Community-Antworten (5)

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ridgeback

20.06.2010 um 19:25 Uhr

melpe, warum sollen die verbleibenden MA denn neue Arbeitsverträge erhalten?

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rainerw

20.06.2010 um 19:35 Uhr

Bei der Eiführung von Standart- bzw. Formulararbeitsverträgen sollte der BR seine Möglichkeiten zur Mitbestimmung nach § 94 Abs. 2 BetrVG nutzen.

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melpe

20.06.2010 um 20:58 Uhr

ridgeback, die MA bekommen neue Arbeitsverträge weil unser AG einheitliche Verträge haben will. Unsere Firma hat in Vergengenheit mehrere Eigentümer gehabt und deshalb gibt es verschiedene Formen von Verträgen. Das will man jetzt einheitlich gestalten. Deshalb meine Frage haben wir ein Mitbestimmungsrecht beim Inhalt der Verträge3

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Wetzlaf

20.06.2010 um 21:15 Uhr

Dann wird es Änderungskündigungen geben müssen.

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ridgeback

20.06.2010 um 21:17 Uhr

melpe, es zählt zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 I Nr. 1 BetrVG, die in Formulararbeitsverträgen enthaltenen Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Nachweisgesetzes sowie mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überwachen. Da in der Regel neue Arbeitsverträge zum Nachteil der Mitarbeiter ausgelegt sind, sollten die Kollegen die neuen Verträge sorgsam prüfen, am besten von einem Arbeitsrechtler.

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