Freistelung die dritte,
Hallo Ihr Wissenden nur kurz zur Info. Freistellung eines BR muß nicht sein!
GEW und RA haben die gleiche antwort gegeben. Da nützt es auch nicht wen § 38 Betr.V.G. steht es sind. Wen das Grem. Entscheidet keinen Freizustellen dann ist das so. 1 BR kann da nichts machen. Also ist es kein MUSS.
Danke für Eure Hilfe

Tulpe