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Freistellung

T
Tulpe
Jan 2018 bearbeitet

Freistelung die dritte, Hallo Ihr Wissenden nur kurz zur Info. Freistellung eines BR muß nicht sein! GEW und RA haben die gleiche antwort gegeben. Da nützt es auch nicht wen § 38 Betr.V.G. steht es sind. Wen das Grem. Entscheidet keinen Freizustellen dann ist das so. 1 BR kann da nichts machen. Also ist es kein MUSS. Danke für Eure Hilfe

Tulpe

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Community-Antworten (1)

B
BRVLH

16.06.2010 um 11:05 Uhr

Hallo Tulpe,

ist ja schön wenn du hier ein Thread nach dem anderen aufmachst und um Hilfe fragst, aber man kann auch bei den anderen beiden antworten ;)

Wie du sicherlich richtig gelesen hast, sind das hier Hilfestellungen bezüglich deiner Frage. Im BetrVG steht nun mal "muss", ok wenn sich keiner bereiterklärt, dann halt nicht du kannst ja keinen zwingen es zu machen. Der Begriff "muss" ist sehr deeeeeehhhhhnnnnbar.

Aber dazu vlt. man ein anderes Beispiel. In einem TV oder BV steht:

"Um 5.000 € monatlich zu verdienen "muss" vom Gehaltsempfänger täglich die Kosten der Gäste für Getränke und Speisen übernommen werden. Die Aufteilung erfolgt nach: Bis zu 10 Gäste = 100% Von 11-25 = 75% Von 26-70 = 50% Von ……..

Würdest du es machen weil da „muss“ steht?? Ich denk mal nicht weil man dich dazu nicht zwingen kann obwohl „muss“ dort steht.

Ist vlt. ein blödes Beispiel aber so kann man sich das verdeutlichen.

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