Erstellt am 16.06.2010 um 09:05 Uhr von BRVLH
Hallo Tulpe,
ist ja schön wenn du hier ein Thread nach dem anderen aufmachst und um Hilfe fragst, aber man kann auch bei den anderen beiden antworten ;)
Wie du sicherlich richtig gelesen hast, sind das hier Hilfestellungen bezüglich deiner Frage.
Im BetrVG steht nun mal "muss", ok wenn sich keiner bereiterklärt, dann halt nicht du kannst ja keinen zwingen es zu machen. Der Begriff "muss" ist sehr deeeeeehhhhhnnnnbar.
Aber dazu vlt. man ein anderes Beispiel.
In einem TV oder BV steht:
"Um 5.000 € monatlich zu verdienen "muss" vom Gehaltsempfänger täglich die Kosten der Gäste für Getränke und Speisen übernommen werden. Die Aufteilung erfolgt nach:
Bis zu 10 Gäste = 100%
Von 11-25 = 75%
Von 26-70 = 50%
Von ……..
Würdest du es machen weil da „muss“ steht??
Ich denk mal nicht weil man dich dazu nicht zwingen kann obwohl „muss“ dort steht.
Ist vlt. ein blödes Beispiel aber so kann man sich das verdeutlichen.