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Keine Möglichkeit eizugreifen, bei Verletzung Fürsorgepflicht

L
Lolly
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Forenmitglieder,

leider sind uns als Betriebsrat anscheinend die Hände gebunden, aber wir haben so Mitleid mit einer Kollegin, die erneut kurz von einem Burnout steht und hoffen, dass ihr vielleicht doch einen Tipp für uns habt.

Kurz zur Situation: 2 Schwestern schmeißen Buchhaltung. Eine davon ging zum 30.04.2010 in Rente und bekam eine Nachfolgerin von intern, die eher schlecht als Recht eingearbeitet wurde und noch Schulungen in Ihrer Freizeit besuchen muss. Rentnerin wird zum 01.05.2010 als externe Firma weiterbeschäftigt, uns als BR sind Hände gebunden (habe schon mal einen beitrag darüber eingestellt). Zum einen übernimmt sie die Hausverwaltung und zum anderen berechnet sie alle Einarbeitungsstunden ab 01.05.2010, die sie der Nachfolgerin schon vorher hätte beibringen müssen und zudem muss die Rentnerin haufenweise Fehler aus Ihrer Festanstellung korrigieren, die sie ebenfalls fleißig berechnet. Da die GL natürlich mit Kosteneinsparungen an Mitarbeiter herantritt, finden wir das als BR unmöglich, dass jemand die Einarbeitung nicht richtig macht und dann die Firma erpresst, dass sie nur alles weitergibt, wenn sie extern weiterbeschäftigt wird.

Die Nachfolgerin ist fertig mit den Nerven, die Schwester und die Rentnerin sind abweisend, arrogant, unfreundlich und nicht sehr hilfsbereit. Durch die vielen Fehler der Rentnerin muss die Nachfolgerin viel ausbügeln, kommt nicht zur eigentlichen Arbeit und schiebt Überstunden. Das ist für sie eine nervliche Belastung und immer wenn sie zu uns kommt, weint sie. Wir haben Gespräche zusammen mit GL, der Schwester und der Rentnerin geführt und ordentliche Einarbeitungspläne zusammengestellt. Aber das Verhalten der beiden Damen ändert sich nicht, es wird eigentlich immer schlimmer. GL ignoriert das ganze und meint, dass sie gezwungen sind, die Rentnerin zu beschäftigen, da sie nur das Wissen hat.

Der AG verletzt hier eindeutig seine Fürsorgepflicht und wenn die Nachfolgerin zusammenbricht, hat die Rentnerin ihr Ziel erreicht und kann wieder mehr für die Firma arbeiten, natürlich extern, aber mit viel mehr Kosten, als wenn sie fest angestellt wäre.

Wir sind traurig, wie die Rentnerin nach Ihrem Ausscheiden weiterhin das Betriebsklima stört und die GL es hinnimmt.

LG Lolly

1.949010

Community-Antworten (10)

U
Ulrik

15.06.2010 um 13:49 Uhr

Hi Lolly,

schau Dir hierzu mal den §104 BetrVG an. Da ist geregelt, daß ihr als BR, wenn jemand den Betriebsfrieden stört, beim Arbeitgeber dessen Versetzung fordern könnt (Kündigung ist ja nich, die Rentnerin ist eh schon extern). Zum Anderen läuft das für mich auch schon unter Mobbing. Habt ihr da eine Betriebsvereinbarung dazu??

Liebe Grüße

L
Lolly

15.06.2010 um 13:58 Uhr

Hallo Ulrik,

danke für deinen Beitrag.

An §104 haben wir auch schon gedacht, aber die Rentnerin ist keine Mitarbeiterin mehr und wir glauben, dass der dann nicht gilt. Die Nachfolgerin hat sich wegen Mobbing schon an die Mobbingstelle der Gewerkschaft gewandt, mal sehen, was da noch passiert. Die kann einem echt leid tun, die läuft rum in der Firma wie ein Tropfen Wasser :-(

Leider kommt jetzt noch hinzu, dass eine Teilzeitmitarbeiterin künftig nichts mehr zu tun haben wird und wir haben vorgeschlagen, dass sie die Stelle der Rentnerin übernehmen soll. Das wird aber von der GL abgelehnt, da die Hausverwaltung wohl nur noch 1 bis 2 Jahre gemacht werden soll und dann kündigen wir den Mietvertrag und mieten nur kleine Räume an und haben dann keine Hausverwaltung mehr zu erledigen.

Aber lieber sichern wir doch jetzt den Platz der Teilzeitkraft und schauen in einem oder zwei Jahren nochmal, wo man sie einsetzen kann, oder?

LG Lolly

B
bubie

15.06.2010 um 14:10 Uhr

hallo lolly,

also ich hätte auch auf §104 verwiesen, aber ob der bei externen angestellten oder fremdfirmen gilt, wüsst ich jetzt auch nicht auf anhieb.

schaut euch mal noch §92a für die teilzeitmitarbeiterin an und ruft beim arbeitsamt an, was die meinen, wenn sie entlassen werden müsste, obwohl man sie auf die stelle der hausverwaltung setzen könnte und vermutlich noch günstiger ist, wie eure ausgeschiedene rentnerin.

ich kann echt nur den kopf schütteln, wenn ich sowas lese, man könnte meinen, dass manche leute kein privatleben haben...

mfg bubie

T
Tulpe

15.06.2010 um 14:29 Uhr

Hallo Lolly, wir habe kurzfristig mal eine Anwältin für Arbeitsrecht eingeschalten. Die hat dr GL einen Nett Formulierten Brief der eine Richtige Ansage wahr geschrieben. Die Kosten und das Angedrohte Strafgeld haben die Situation geklärt.

mfg Tulpe

L
Lolly

15.06.2010 um 14:45 Uhr

Hallo Tulpe,

das ist ein guter Tipp, aber zahlt den auch der Arbeitgeber, wenn wir eigentlich kein Mitbestimmungsrecht usw. haben? Und vorallem wollen wir ja hauptsächlich die Rentnerin in Rente lassen, um Kosten zu senken und dann kommen wir mit nem teuren Anwalt..

LG Lolly

B
BRVLH

15.06.2010 um 17:15 Uhr

@Lolly, jetzt denk mal aus der Sicht einer 3 Person. Schalte ich einen Anwalt ein kostet er natürlich einiges. Er klärt das Problem, davon gehe ich stark aus und bin mir auch sicher. Wenn ihr keinen Anwalt einschaltet, bleibt alles so wie es ist, ergo sind die Kosten für eure "Rentnerin" geblieben und bleiben auch für immer. Und jetzt vergleich mal die Kosten, wo und wie können sie gesenkt werden??

Richtig, durch den Anwalt.

M
Mainpower

15.06.2010 um 19:00 Uhr

Hallo, wenn Ihr kein Mitbestimmungsrecht habt und sich das ganze auf eine Person bezieht die nicht mehr in der Firma ist würde ich stark anzweifeln dass der Chef den Anwalt zahlen muss.

R
rainerw

16.06.2010 um 00:35 Uhr

@mainpower Aus welcher Erkenntnis heraus entnimmst Du das der AG nur Kosten eines Anwaltes aus mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen übernehmen muß. Ich kann mich Deiner Meinung zwar nicht anschliessen, kann mir aber auch andererseits nicht vorstellen auf welcher Rechtsgrundlage hier ein Buß- oder Strafgeld eines Gerichtes erlassen werden sollte.

@Lolly Das ihr an die Vertragsfreiheit des AG nicht dran kommt ist ja nun klar. Hier solltet ihr sehen das ihr durchs Hintertürchen rein kommt. Als BR habt ihr erstmal das recht Einsicht in diesen Werksvertrag zu bekommen. Vergleicht diesen mit der rechtlichen Grundlage , was ein Weksvertrag ist. Da hier ein Mischverhältnis---AN des Betriebes muß mit externer zusammen arbeiten muß---- könntet ihr über die Arbeitorganisation -----betriebl. Abläufe ----- .können durchaus Lösungsansätze da sein. Was mich aber erschreckt,das ihr das offensichtliche nicht erkennt. Bei Überstunden ist eurer MA ist der BR in der Mitbestimmung. Untersagt in Zukunft jede Überstunde die in irgend einem Zusammenhang mit der Externe stehen und die eure MA leisten soll. Dies würde ich dem AG auch so deutlich zu verstehen gehen. Gebt eurer MA aber zu verstehen das sie dadurch nicht mehr arbeit in ihrer normalen Arbeitszeit zu verichten hat.

L
Lolly

17.06.2010 um 10:22 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

danke für die vielen Informationen, wir sind jetzt auch ein bisschen weitergekommen:

Eine Kollegin hat diese Woche einen Kurs für Betriebsräte in Schriftführung usw. In einer Woche werden dann endlich auch 2 von uns 3 BR's im BetrVG geschult. Die Leiterin des Kurses meinte auch, wir sollen uns unbedingt Rechtsbeistand holen, da wir als neu gewählte BR ein gefundenes Fressen sind und wir sollen uns keine Gedanken über die Kosten machen, da der AG es ja auch anders haben könnte.

Wir haben die Gewerkschaft erstmal eingeschaltet und reichen alle Unterlagen ein, also auch den Vertrag der Rentnerin und den Antrag der Rentenkasse, den die der GL nur teilweise vorgelegt hat (d.h. die schummelt auch noch mit Daten, weil die sich so weigert die fehlenden 2 Seiten rauszurücken) und die prüfen, ob das alles so rechtens ist, da bei uns abzusehen ist, dass eine Kollegin diese Aufgaben übernehmen könnte, weil Ihre Arbeit wegfällt - und internen Mitarbeitern ist der Vorzug zu geben: §92a könnte da greifen.

Für die Schwester können wir §104 anwenden, wenn die sich nicht zusammenreißt und die Nachfolgerin nicht unterstützt und weiter mobbt. Die Nachfolgerin hat auch die Mobbingstelle der Gewerkschaft aufgesucht.

@ rainerw: Dein Einwand mit den Überstunden ist berechtigt, aber das fruchtet im Moment nicht, der alte BR hat sich darum nie gekümmert und die MA's wollen auch nicht, dass man denen bei "freiwilligen" Überstunden reinredet, da die internen MA's Freizeitausgleich und die Techniker Zuschläge ausbezahlt bekommen. Wenn das bei den internen Mitarbeitern mal 2 oder 3 Stunden in der Woche sind, halten wir uns auch noch zurück, aber wir sind schon dabei eine Betriebsvereinbarung auszuarbeiten, schon alleine deshalb, damit die Mitarbeiter (bei uns sind es speziell die Außendienstmitarbeiter und Monteure) gleichmäßig ausgelastet sind und auch nicht mehr so viele Überstunden ausbezahlt werden müssen -> Kosten sparen und Arbeitsplätze sichern für die nicht so ausgelasteten.

Wir sind im Moment bei allen Themen etwas langsam. Zum einen, weil wir die Erfahrung und das Wissen noch nicht haben und zum Anderen war es die GL gewohnt, dass der BR das macht, was die wollten und bei uns stoßen die da auf Widerstand und dementsprechend wenig Unterlagen bekommen wir bzw. müssen lange darum kämpfen, weil uns das zusteht. Aber setzt mal was durch, wenn Ihr nicht wisst, dass Ihr das dürft und wie...

Danke und LG Lolly

R
rainerw

17.06.2010 um 13:24 Uhr

@Lolly Was heißt fruchtet im Moment nicht? Heist die wenn ihr sie verbietet ordnet der AG die Überstunden trotzdem an? In diesem Falle kann man ganz schnell eine Einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken. Diese beinhaltet immer einen Tatbestand für die Zukunft, das der AG dies zu unterlasen hat Da gibts schöne Bußgeldvorschriften. Den MA dies dann verständlich machen warum ihr dann so und so entschieden habt ist eine Sache eurer Informationspolitik. Beim Erstellen der BV müßt ihr darauf achten das jeder MA die selben Rechte hat wie der andere. Es kann nicht sein das die eine Gruppe Überstunden ausbezahlt bekommt und die andere diese abfeiern muss. Hier könnte dann jeder MA eine Ungleichbehandlung nach § 75 BetrVG sehen. Ihr werdet das schon hinbekommen.

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