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Verletzung Briefgeheimnis?

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BeateGR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR Kollegen, zu einem Erstaunlichen Fall hätte ich gerne mal Eure Meinung und wie würdet Ihr vorgehen? Ein Arbeitskollege hat einen keinen Arbeitsunfall und muss zur Wundversorgung in das naheliegende Krankenhaus/Unfallstation. Er hat nicht die Zeit oder vergisst einfach in der Hektik den Arbeitsplatz zu räumen. Ein Kollege besetzt nun den Arbeitsplatz und findet in der Schublade einen Brief. Dieser Brief ist von einem Anwalt Privat an den Kollegen welcher den Unfall hatte gerichtet und hat mit einem laufenden Verfahren wegen Drunkenheit und Sachbeschädigung zu tun. Der Kollege welcher den Arbeitsplatz übernimmt, liest einfach den Brief und gibt diesen dem Personalchef. Der Personalchef liest diesen Brief und macht sich eine Kopie um die Kopie der Personalakte beizufügen. Als der Kollege aus dem Krankenhaus kommt stellt der Personalchef diesen zur Rede und teilt mit, das er auf Grund des Briefes mit einer Maßnahme zu rechnen hätte. Der Kollege schaltet nun den Betriebsrat ein. Bislang sehen wir einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis, Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Wie würdet Ihr dazu vorgehen? Wir denken wir können die Entfernung der Kopie aus der Personalakte verlangen und erwarten das der AG gegen den Mitarbeiter welcher den Brief entwendet und den Personalchef eine Abmahnung erteilt. ??

Danke LG Beate

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Community-Antworten (2)

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BRMetall

13.06.2012 um 13:39 Uhr

Die PersAkte bereinigen, also Unterlagen entfernen lassen, kann nur vom AN ausgehen/ gefordert werden. Ggf. per Gerichtsbeschluss.

Bei dem Thema Verletzung des Briefgeheimnisses, kommt es wohl auch darauf an, lage der Brief ohne Umschlag, also offen in der Schublade?

Weiter könnt und solltet ihr hier den betrieblichen Datenschutz einschalten.

Der Betroffene kann ggf. Strafanzeige wegen Verletzung des Briefgeheimnisse erstatten. Da es ja um ein Schreiben eines Anwaltes geht, kann und sollte er auch bei diesem Rückfrage halten. Ggf. handelt dann auch dieser strafrechtlich.

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gironimo

13.06.2012 um 19:07 Uhr

Mir erscheint die Anmerkung von BRMetall >sollte er auch bei diesem (dem Rechtsanwalt) Rückfrage halten< richtig. Am Besten wäre eine Abstimmung des Handelns zwischen Anwalt/ AN/ BR äußerst sinnvoll.

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