Fürsorgepflicht - Was können wir als BR tun?
Hallo,
ich habe gerade erfahren, dass eine Mitarbeiterin (LZK, schwere Krankheit), 2 x wöchentlich arbeiten kommt, weil ihre Aufgaben verteilt wurden und die neuen Bearbeiter sich mit dem Gebiet noch nicht so gut auskennen. Was können wir als BR tun, klar kann sie auch sagen, dass sie nicht kommen kann, aber aus Angst machen Menschen ja viel.
Wir sind hier doch in der Fürsorgepflicht, es ist auch offensichtlich, dass es der MA nicht gut geht.
Danke Pelikane
Community-Antworten (14)
02.11.2009 um 15:03 Uhr
Was sagt denn die Kollegin dazu? Was wurde mit dem AG vereinbart?
02.11.2009 um 15:06 Uhr
@Immie: Die MA ist damit "einverstanden", ich habe mir schon einen Termin bei der GF geben lassen um abzuklären, wer dafür verantwortlich ist. Ich möchte eigentlich erreichen, dass der AG die MA unverzüglich nach Hause schickt. Der hat ja auch eine gewisse Fürsorgepflicht. Ich meine, was passiert, wenn die MA jetzt umkippt, die hat ja auf Arbeit gar nichts zu suchen, wie ist sie denn dann versichert???
02.11.2009 um 15:17 Uhr
@Pelikane Wir hatten auch eine LZK Mitarbeiterin. Der Chef sagte, wenn ihnen danach ist kommen sie vorbei und sehen nach dem Rechten...wenn es nicht geht, auch gut. Die Kollegin war für diese Möglichkeit sehr dankbar. Wenn sie es zu Hause nicht mehr aushielt, kam sie für 2-3 Stunden vorbei. Wenn der Gesundheitszustand es nicht zuließ, kam sie halt nicht. Ich denke immer noch, das Menschen manchmal selber am besten wissen, was gut für sie ist. Und ich hätte ihr ungern diese Möglichkeit verdorben.
02.11.2009 um 16:26 Uhr
Wie hatten auch eine n Mitarbeiter der unheilbar erkrankt ist, da haben wir es genauso gemacht, wenn du willst kannst du kommen, der war uns dankbar, er hatte das Gefühl dass er gebraucht wird und kam bis zu seinem Tod regelmässig einige Stunden zur Arbeit, immer wenn er das Gefühl hatte ich muss was tun. So verkehrt finde ich das auch nicht.
02.11.2009 um 16:26 Uhr
Ja Immmi da sind wir wieder an dem Punkt wo man sagen könnte man braucht ja gar keine BR. Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst was für ihn gut ist und was nicht.Aber wozu haben denn Menschen irgendwann Gesetze für Mitarbeiter gemacht wenn jeder selbst entscheiden soll´. Finde es auch nett von einem AG wenn er sagt der kranke Mitarbeiter soll mal vorbei kommen 2- 3 Stündchen arbeiten damit ihm nicht langweilig ist zu Hause kostet ja nichts so ein Mitarbeiter wenn er arbeitet. Was bitte würde der gleiche AG sagen wenn der Mitarbeiter aus Langeweile bei jemanden anderes arbeiten würde. Ich denke wenn der Mitarbeiter arbeitsfähig wäre, dann würde er auch von seinem Arzt arbeitsfähig geschrieben werden, hier setzt der Mitarbeiter und der AG das Krankengeld aufs Spiel wenn er gegen die Anweisung eines Arztes handelt.
02.11.2009 um 16:45 Uhr
@Biggy ...Ja Immmi da sind wir wieder an dem Punkt wo man sagen könnte man braucht ja gar keine BR... Das ist Dummfug und das weisst du auch. Aber auch ein BR sollte in seiner "Macht" Grenzen erkennen. Und vor allem sollte er den gesunden Blick für "Sinn" und "Unsinn" nicht verlieren.
...Finde es auch nett von einem AG wenn er sagt der kranke Mitarbeiter soll mal vorbei kommen 2- 3 Stündchen arbeiten damit ihm nicht langweilig ist zu Hause kostet ja nichts so ein Mitarbeiter wenn er arbeitet... Von "soll" war nicht die Rede, sondern von "darf".
...Ich denke wenn der Mitarbeiter arbeitsfähig wäre, dann würde er auch von seinem Arzt arbeitsfähig geschrieben werden, ... Mal vorbeischauen, mit den Kollegen sprechen, ihnen einen paar Tips bei Problemen geben, denkst du nicht das das je nach Erkrankung den Genesungsprozess sogar fördert?
...wenn er gegen die Anweisung eines Arztes handelt... Glaubst du nicht auch das ein schwerkranker Mensch im regen Gespräch mit seinem Arzt steht?
...Aber wozu haben denn Menschen irgendwann Gesetze für Mitarbeiter gemacht wenn jeder selbst entscheiden soll´... Das schöne ist, das es Betriebsräte gibt, die anstatt zu verbieten und ihre Kollegen zu entmündigen, versuchen Wege zu finden, um auch solche Dinge möglich zu machen. Völlig legal zum Wohle der MA.
Schade das du das so negativ bewertest.
02.11.2009 um 17:19 Uhr
Nein Immie nicht entmündigen sondern schützen. Ich finde es schön wenn ein Mitarbeiter die Möglichkeit hat jederzeit im Betrieb vorbei schauen zu können, mit den Kollegen reden kann und Anteil nehmen kann. Aber sein Krankengeld auf`s Spiel zu setzen seh ich nicht als lustig an Wenn er doch arbeiten dürfte / könnte dann würde der Arzt es doch auch erlauben Irmmie ich seh durchaus die Problematik bei einem Langzeit erkrankten und glaub mir ich habe es hautnah miterlebt. Was passiert den wenn ein erkrankter arbeitender Mitarbeiter im Betrieb z. B. einen Unfall erleidet, ist er dann noch versichert.
Das LAG Hamm - Az. 17 Sa 605/88 - sagte: Der Arbeitgeber ist zumindest dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers objektiv feststeht, dieses beiden Arbeitsvertragsparteien bekannt ist, der Arbeitnehmer aber sehendes Auges gleichwohl arbeiten will, aus seiner Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, den Arbeitnehmer von dieser Arbeit abzuhalten.
Also Immie nicht um dem Mitarbeiter was zu verwehren oder zu schaden sondern um ihn zu schützen darf er nicht arbeiten. Leider ist es nicht legal wie das Urteil sagt und leider sagt das auch die Krankenkasse die Krankengeld bezahlt. Von mir in eínem ähnlichen Fall befragt.
02.11.2009 um 17:29 Uhr
@Biggy Auch wenn ich hier gleich gelyncht werde...
...Nein Immie nicht entmündigen sondern schützen... Schützen vor was? Vor etwas was dem AN gut tut? Wenn der AG einen AN zu solch einem Verhalten nötigt...bin ich sofort dabei.
...Aber sein Krankengeld auf`s Spiel zu setzen seh ich nicht als lustig an... Wie soll die Krankenkasse den Unterschied bemerken?
Ansonsten sollte ein BR auch manchmal etwas nicht mitbekommen. Aber das lernst du noch:-)
02.11.2009 um 17:53 Uhr
Immie glaub mir was Augen zu machen betrifft hab auch ich schon gute Übung, das müssen wohl alle BR lernen. Nicht der BR ist verantwortlich, der Arbeitgeber ist es, er darf die Arbeitsleistung nicht annehmen. Immie einer gute Freundin von mir ist genau das passiert, sie war an Krebs erkrankt und befand sich auf em Weg der Besserung war aber noch lange nicht gesund geschrieben. Um sich abzulenken ist sie zur Arbeit gegangen, nicht jeden Tag aber immer wieder. Ihr Chef hatte auch nichts dagegen. Also ging sie immer mal wieder hin arbeitet etwas mit und war froh nicht zu Hause rum sitzen zu müssen. Leider ging das nicht so gut aus, denn sie stürzte eine Treppe runter und blieb bewusstlos liegen. Leider trug sie auch noch Arbeitskleidung, die man ihr ja in ihrem Zustand nicht aus ziehen konnte. Der Notarzt kam und hat sie ins Krankenhaus eingewiesen. Arbeitsunfall Was denkst du hat die Krankenkasse dazu gesagt. Ihr wurde zu ihrer Krebserkrankung und ihrem Krankenhausausaufenthalt auch noch Betrug vorgeworfen , sie musst Krankengeld zurück bezahlen und die Kosten für ihren Krankenausaufenthalt wurden nicht übernommen. Sie habe grob fahrlässig gehandelt wurde ihr vorgeworfen als sie trotz Krankmeldung arbeiten ging.Übrigens der AG kam auch nicht ungeschoren davon. Aus diesen Grunde hab ich für eine Arbeitskollegin anonym nachgefragt ob sie stundenweise arbeiten dürfte in ihrer Erkrankung. Die Antwort war von ihrer Krankenkasse, wenn sie in der Lage ist arbeiten zu gehen dann kann sie Widereingliederung machen , geht sie arbeiten und es wird bekannt muss sie das Krankengeld zurück bezahlen und der Arbeitgeber wird belangt weil er die Arbeit angenommen hat . Leider hat die menschliche Seite auch eine rechtliche auch wenn man es gerne anders hätte. Mich hätte meine Kollegin nicht gestört glaub mir ich hätte es ihr gerne gegönnt sich wieder nützlich zu fühlen. Hätte es die rechtliche Seite nicht gegeben hätte ich gerne beide Augen zu gemacht für meine Kollegin.
02.11.2009 um 18:09 Uhr
@Biggy ...Nicht der BR ist verantwortlich, der Arbeitgeber ist es... Jetzt bist du auf dem richtigen Weg.
...Leider trug sie auch noch Arbeitskleidung... Das ist natürlich blöd. Aber auch dafür gibt es Erklärungen.
Aber was lernen wir daraus? Doch nicht, jetzt ständig den Teufel an die Wand zu malen!
Aber ich bin gerne bereit zu lernen. Ist doch ein schöner Fall für ein BEM Seminar.
02.11.2009 um 18:40 Uhr
es ist auch offensichtlich, dass es der MA nicht gut geht.
Und was machen wir dann hiermit, wenn es dem Mitarbeiter nicht gut geht, auch die Augen zu machen?
02.11.2009 um 18:46 Uhr
@Biggy Natürlich nicht...wie kommst du nur darauf?
Pelikane schreibt auch...Die MA ist damit "einverstanden"... Tja, ist das jetzt ein ... naja ich krieg das schon hin... oder ein ...es tut mir gut, ich will das so... ?
02.11.2009 um 18:59 Uhr
Oder ein .... Ich habe Angst meinen Arbeitsplatz zu verlieren wenn ich nein sage , also komme ich lieber...... egal wie es mir geht.
02.11.2009 um 19:04 Uhr
biggy Oder ein .... Ich habe Angst meinen Arbeitsplatz zu verlieren wenn ich nein sage , also komme ich lieber...... egal wie es mir geht. Wenn der BR sich so in der Fürsorgepflicht sieht, könnte er das ja mit dem AN klären. Ich wäre ehrlich gesagt froh, wenn so etwas, wie Immie und rolfo es schildern, in unserem Betrieb möglich wäre.
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