Der AG hat grundsätzlich eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen AN. Wenn nun ein Kunde beim Vorstand einer Bank einen Mitarbeiter der Untreue und/oder der Unterschlagung beschuldigt, dann sollte m.E. doch der Vorstand zuerst mit seinem Mitarbeiter diese schweren Vorwürfe besprechen !? Wenn der Vorstand dies jedoch unterlässt und Strafanzeige stellt ohne den beschuldigten Mitarbeiter zu hören, dann wird doch die Fürsorgepflicht verletzt, oder ? Im übrigen konnten die Anschuldigungen nicht nachgewiesen werden.
Welche Möglichkeiten hat der BR ?