Hat der BR eine Fürsorgepflicht für Fälle in denen der Mitarbeiter sein Recht / seine möglichen Ansprüche evtl. nicht wahrnimmt?

Oder kann der AG sagen "Herr X ist damit einverstanden" und in dem Moment sind Argumente, die im Nachteil der betroffenen Person auszumachen sind, vom Tisch?