Erstellt am 11.06.2010 um 12:44 Uhr von Forentroll
@vokuhila
Es wäre besser gewesen, du hättest das 7 Antwort-Häkchen entfernt anstelle einen neuen Beitrag zu eröffnen.
Nun, wenn der Kollege arbeitsbedingt verhindert ist darf kein Ersatzmitglied eingeladen werden. Es reicht wenn der Kollege sich abmeldet. Die Termine sind ja grundsätzlich vorherbekannt. Wenn keine Vertretung gefunden wird durch den Disponeten ist es sein Bier. Für Vertretung ist der AG zuständig und nicht der Kollege aus dem BR.
Ich würde dir gerne folgenden Vorschlag machen. Geh auf ein Seminar bei einem dir genehmen Anbieter. Schreibe deine Fragen auf und schnapp dir den Referenten in einer Stillen Stunde und quetsch in aus. Auch wenn schon Kolleginnen und KOllegen mit Erfahrung da sind schnapp sie dir abends beim Bier oder Wein. Quetsch Sie aus. So habe ich das genauso gemacht. Versuche nicht alles sofort und mit Gewalt zu ändern. Das vermiest dir alles. Ich sprech aus Erfahrung.
Erstellt am 11.06.2010 um 16:40 Uhr von DonJohnson
@vokuhila
Im Prinzip wurde doch schon alles gesagt:
- Solche Beschlüsse sind nichtig...
- BRV abwählen
- Seminare besuchen
Also, ich finde es immer wieder geil, wenn Gremien solchen BRV nicht das Handwerk legen. Tja, was kann man machen außer immer und immer wieder sagen, dass diese Beschlüsse nciht rechtsgültig sind...
Was kann man machen als immer und immer wieder allen mitzuteilen, dass man sich weiterbilden sollte und auch muß...
Was kann man vielleicht sogar machen wenn der BRV nicht "lernfähig" ist und man sich den 23 er mal so durchliest?
Ach ja - ein Kommentar zum BetrVG wäre vielleicht nciht schlecht für die BR Bibliothek, wo man bestimmte Stellen schön nachsehen könnte...
Und mal ganz ehrlich - du kennst doch das "Informationsblatt für Vorgesetzte" das sollte sich mal dein BRV durchlesen um zu sehen was vor geht - BR Arbeit oder die Arbeitsvertragliche Pflicht ;-)))
Weiterhin sollte sich euer BRV mal verdeutlichen was er / ihr seid...
Ihr seid "Betriebsverfassungsorgane" und wenn ich noch ein wenig weiterspinne, komme ich zu dem Punkt wo ich sage, dass er rechtmäßige EBRM an Ausübung ihrer Pflicht hindert, was eine STRAFTAT ist (siehe §119 BetrVG).
Soll ich noch weiter reden, oder langt es erst mal als kleinen "Anstupser"?
Gruß
DJ
Erstellt am 11.06.2010 um 16:52 Uhr von rainerw
@vokuhila
Was für Rechtsquellen willst Du noch?
Das BetrVG sagt doch eindeutig aus das Bertriebsratsarbeit vor der arbeitsvertraglichen Arbeit geht.
Es ist ganz alleine Sache des AG ob er für diese Zeit für Ersatz sorgt oder nicht. Hier gibt es keine gesetzlichen oder rechtlichen Regelungen. Es liegt hier am BR DIE ma darüber aufzuklären das dies nun mal zu den Aufgaben des BR gehört. Jenen BR den sie selber gewählt haben. Und Betriebsratsarbeit ist nun mal während der Arbeitszeit zu machen.
Und selbst wenn mal Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit anfällt muß diese Zeit wieder in Freizeit vergütet werden. Also ist dies Jacke wie Hose. Der oder die MA werden irgendwann so oder so für eine bestimmte Stundenzahl fehlen.
Der BRV ist auch nicht dafür zuständig für irgendwechen Ersatz zu sorgen. Genauso wenig ist er dafür zuständig dem AG oder die einzelnen Vorgesetzten darüber zu Unterrichten, wann welches BRM zu einer Sitzung muß oder anderweitig eine Freistellung.
Beides ist eine Freistellung nach § 37 BetrVG und muß von jedem BRM selbst erledigt werden. Nicht immer ist also der BRV der Böse, sondern auch mal die einzelnen BRM´s die bequemen.
Erstellt am 11.06.2010 um 17:13 Uhr von DonJohnson
rainer
Aber in diesem Fall hier holt doch der BRV falschen Ersatz, weil er meint dass es von der Arbeit her besser ginge. Und tut mir Leid mein Freund - so geht es nimmer ;-)))
Erstellt am 11.06.2010 um 17:41 Uhr von rainerw
upps, hab ich da was verkehrt gelesen.
Ist wahrscheinlich weil ich gerade das WM Eröffnungspiel Alaska - Korsika gucke.
Erstellt am 11.06.2010 um 18:00 Uhr von DonJohnson
rainer
hihi... na wenn du meinst.... ;-)))) ich habe ien anderes Spiel gesehen ;-))))