Erstellt am 24.06.2012 um 13:57 Uhr von Laffo
@Betriebsrätin
warum sollte NoPain sich nicht für eine 8h BR Sitzung voll freistellen können? Kann er!
@all
zu diesem ganzen Thema BR-Sitzung ./. Nachtschicht gibt es auch diverse Rechtssprechung.
Siehe:
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.08.2005, Az: 5 Sa 161/05
ArbG Lübeck, Urteil vom 07.12.1999, Az.: 6 Ca 2589/99
Erstellt am 24.06.2012 um 14:22 Uhr von Betriebsrätin
Laffo
wo bitte habe ich geschrieben, dass sofern eine BR Situung 8 Std. dauert ein BRM nucht fuet diese Zeit freigestellt wird.
Es duerfte nur vorm BAG nicht standhalten sich eine ganze Schicht vorher freistellen zu lassen. Auch nicht mit dem Hinweis muss much vorbereiten.
Erstellt am 24.06.2012 um 14:29 Uhr von Betriebsrätin
Laffo
lese doch einmal das von Dir aufgefuehrte LAG Urteil
2-4 Std frueher aus der Nachtschicht
bzw Umsetzung in Tagschicht und dann keine Nachtschichtzulagen
Erstellt am 24.06.2012 um 14:37 Uhr von Laffo
@Betriebsrätin
Es duerfte nur vorm BAG nicht standhalten sich eine ganze Schicht vorher freistellen zu lassen.
Warum nicht? Wenn die BR-Sitzung 8 Stunden geht (z.B. von 06:00-14:30Uhr) & der Kollege vorher NS hätte... gibt darüber,glaube ich sogar ein BAG-Urteil aus anno 1982..habe es leider nicht parat...
habe das LAG Urteil gelesen...& nu?
Erstellt am 24.06.2012 um 14:41 Uhr von Betriebsrätin
Im ArbG Urteil hatte er 7 Std zwischen Schichtende und Sitzung und diese wurde als ausreichend angesehen. Es wurde eben NICHT geurteilt, dass ein Recht besteht die Schicht 7 Std frueher zu verlassen. Also stets pruefen was war Klagegrund und was sagt das Urteil.
Es steht weiter nirgends, dass in Schichtbetrieben der BR immer frueh um 8 mit der Sitzung beginnen kann/darf ohne Ruecksicht auf betriebliche Belange und wenn es dann erhebliche Probleme gibt.
Weiter der AG kann im Rahmen des § 106 GewO wenn der Betriebsablauf gestoert wird weil zu viele BRM wegen Sitzungen stets frueher gehen muessen diese in Tagschicht versetzen. Klar unter Beachtung der MB, doch verhindern kann der BR es dann nicht. Auch nicht via Einigungsstelle. Denn § 106 GewO ist eindeutig.
Erstellt am 24.06.2012 um 14:59 Uhr von Laffo
@Betriebsrätin
Wie lange gingen diese Sitzungen der zitierten Gerichtsbarkeiten? 8 Stunden? Nö...
Du arbeitest zufälliger Weise nicht in einem Schichtbetrieb,oder?
Erstellt am 24.06.2012 um 15:16 Uhr von Betsy
Weiter der AG kann im Rahmen des § 106 GewO wenn der Betriebsablauf gestoert wird weil zu viele BRM wegen Sitzungen stets frueher gehen muessen diese in Tagschicht versetzen. Klar unter Beachtung der MB, doch verhindern kann der BR es dann nicht. Auch nicht via Einigungsstelle. Denn § 106 GewO ist eindeutig.
Antwort 5 Erstellt am 24.06.2012 um 14:41 Uhr von Betriebsrätin 196599
Du schreibst mit solch unerträglichen Halbwissen!
Wenn der Arb dies macht, was denkst du, muß er dann die Nachtzuschläge die das BRM im Durchschnitt hatte trotzdem bezahlen?
Oder dürfen BRM aufgrund ihres Ehrenamtes deinen Meinung nach benachteiligt werden?
Erstellt am 24.06.2012 um 15:52 Uhr von Betriebsrätin
Also novhmals
ich habe NIE geschrieben dass sofern eine Sitzung 8 Std dauert das BRM nicht fuer diese 8 Std freigestellt wird.
Betsy, Du solltest die Urteile einmal lesen, dann wuerdest Du erkennen, dass bei Unsetzung von Nacht in Tagschicht es eben weil KEINE Nachtschicht gemacht wird es keine Zuschkaege gibt und dass alles rechtsnaessig ist und auch kein Verstoss gegen § 78
Erstellt am 24.06.2012 um 16:02 Uhr von NoPain
@Betriebsrätin,
wenn ein BRM ND hat und gleich danach, meinetwegen um 03:00 Uhr den ND deshalb beendet, zur BR-Sitzung geht, meinst Du das BRM kann sich dann hinlegen und gleich einschlafen? Wenn man einige Tage ND hatte, dann stellt sich der Körper eben auch darauf halbwegs ein und da schläfst Du trotzdem nicht vor 06:00 oder 07:00 Uhr ein und schon garnicht wenn draussen im Sommer die Sonne scheint. Sich als BRM aus dem ND nehmen zu lassen ist eine Alternative, da müssten dann aber trotzdem über die Zuschläge gesprochen werden, denn ich würde mich ja nur deshalb da raus nehmen lassen.
Um mal zu verdeutlichen was Du oder die Gerichte da festgelegt haben.
BRM fängt Montag um 22:00 bis 06:00 Uhr mit ND an
Am Dienstag Abend geht das BRM erneut zum ND, gleiche Zeit, geht aber um 03:00 Uhr nach Hause wegen Sitzung um 10:00 Uhr
Das BRM schläft um 05:00 Uhr ein und steht zwangsweise um 08:00 Uhr voll gerädert wieder auf, um um 10:00 Uhr konzentriert zur BR-Sitzung zu erscheinen, um evtl. tausende von AN zu vertreten
Die Sitzung geht bis 16:00 Uhr, das BRM ist um 17:00 Uhr Zuhause, legt sich vielleicht um 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr nochmal hin, falls dies überhaupt geht, um um 22:00 Uhr wieder den ND anzutreten und muss die ganze Nacht hellwach und konzentriert bleiben.
Also mit Verlaub, die Richter die hier den Knall nicht hören gehören in die Klapse! Es ist mir völlig Latte was die Richter sagen, ich will mein Rentenalter noch erleben und den Rentenkassen mindestens 20 Jahre auf der Tasche liegen!
Erstellt am 24.06.2012 um 16:19 Uhr von Betsy
Schon mal was von § 78 Satz 2 BetrVG gelesen?
Erstellt am 24.06.2012 um 17:18 Uhr von mainpower
@NoPain,
Du willst es einfach nich akzeptieren dass Du unrecht hast.
Erstellt am 24.06.2012 um 17:50 Uhr von NoPain
Rechtlich gesehen hast Du und andere ja Recht, klar ist das RECHTLICH grenzwertig, ist mir in diesem Punkt dennoch egal, zumindest solange, wie es AG gibt die sich auch nicht an die Gesetze halten. Ich würde mich den Tag vorher freistellen, da gibt es absolut nichts zu rütteln und ich hätte auch null Probleme damit. Wenn ich in einer Firma arbeiten würde wo alles wirklich streng nach Gesetz und fair zugehen würde, hätte ich ein schlechtes Gewissen, ganz klar aber wenn AG, und glaube mir das ist nicht nur in der Firma so wo ich arbeite, mit dem BR Scheibe spielen, dann kann ich auch zusehen das ich mein Recht zur Freistellung, egal was ich für notwendige BR-Arbeit erachte, wahrnehme!
Wenn es Dich beruhigt, ja Ihr habt Recht! Und? Trotzdem! Und da kann mich der AG gerne versuchen an die Hammelbeine zu bekommen, ehe da die Instanzen durch sind waren schon Neuwahlen und das Thema ist eh erledigt. Und der AG denkt da kein Deut anders als ich, also warum sollte ich päpstlicher als der Papst sein und der AG lacht sich über meine Däm****keit den Hin**n krum? Wohl Kaum!
Und damit hat sich dieses Thema für mich auch erledigt!
Erstellt am 24.06.2012 um 21:50 Uhr von Laffo
@NoPain
ich muss dir,vor allem in Antwort 9, vollstens(!) Recht geben. So sieht die Realität aus!!Leider! & ich glaube hier posten diverse BRM, welche nicht den Hauch einer Ahnung bezüglich Schichtarbeit haben!!!Ich maloche es schon Jahrzehnte..& es schlaucht immer mehr!!
In unserem BR wird die ArbG Lübeck-Methode angewandt- 7h+1h Wegezeit rückwärts von BR-Sitzungsbeginn (11:00Uhr Do.)