Sonderurlaub für Silberhochzeit trotz Trennung
Hallo, ein Kollege von uns lebt seit einer geraumen Weile getrennt von seiner Frau in einer eigenen Wohnung. Er hat die Lohnsteuerklasse 1 und auch schon den Antrag auf Rententrennung gestellt. Dennoch ist er auf dem Papier Verheiratet. Nun hat dieser Kollege am 14.06. ( normal ) Silberhochzeitstag. Laut unserem Tarifvertrag steht ihm deshalb ein Tag Sonderurlaub zu. Die GL droht ihm nun mit Abmahnung wenn er den Tag nimmt. Nun meine Frage: Wie sieht die rechtliche Lage hierzu aus? Hat der Kollege Anspruch auf diesen Tag? Welche Gesetze liegen da Zugrunde? Vielen Dan für eine Antwort. der Betriebsfrosch
Community-Antworten (5)
09.06.2010 um 13:37 Uhr
Irgendwie stimmt da was nicht:
- Lohnsteuerklasse eins gibt es nur für Ledige oder Geschiedene. Sonst ist es eine andere Klasse.
- Zweitens eine Rententrennung gibt es automatisch mit der Scheidung! Vorher kenne ich keine Möglichkeit. Selbst bei gütertrennung läuft das anders.
Ist er noch verheiratet steht ihm grundsätzlich dieser Tag gem. Tarifvertrag zu. Es sei den es gibt im Tarifvertrag Einschränkungen dazu.
09.06.2010 um 15:11 Uhr
warum will der kollege unbedingt den tag frei haben, wenn er doch in trennung lebt?
@ forentroll:
-
das finanzamt ist schnell mit der besteuerung. sobald die mitbekommen, dass der ehepartner einen eigenen wohnsitz hat und dies aufgrund des trennungsjahres für die scheidung geschehen ist, erhalten beie ehepartner die lohnsteuerklasse 1. war bei meinen eltern auch so.
-
das mit der rententrennung gibt es nicht automatisch, denn der versorgungsausgleich kann nur von dem partner, dem er zusteht abgelehnt werden, ansonsten ist auch immer der ehevertrag zu beachten, wenn vorhanden. und außerdem regeln das die rentenversicherungskassen untereinander.
mfg bubie
09.06.2010 um 15:35 Uhr
Tja warum will der Frei haben ? Gute Frage. Moralisch kann ( äh will ) ich die nicht beantworten. mir geht es rein um die Rechtliche Grundlage. Er verlangt den Tag, wir ( der BR ) kuckt nun wer Recht hat oder bekommt.
09.06.2010 um 15:46 Uhr
Ist doch ganz einfach:
- noch verheiratet: er bekommt den Tag, ohne wenn und aber
- geschieden: da gibt es nichts!
09.06.2010 um 15:50 Uhr
@bubie hast Recht mit der Steuerklasse, war ein Fehler von mir.
Verwandte Themen
Aufwandsentschädigung Chef zahlt bei einer Silberhochzeit - Besteht ein Anrecht auf diese Art Aufwandsentschädigung?
ÄlterUnser Chef zahlt bei einer Silberhochzeit eine Aufwandsentschädigung von 180,00 Euro, wenn er dann auch zur Feier eingeladen worden ist. Kürzlich hatte ein MA ebenfalls Silberhochzeit, hat aber nicht
Freistellung wegen Silberhochzeit TZ-AN
ÄlterHallo zusammen, laut unserem MTV hat jeder AN Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Lohnes von einem Arbeitstag, wenn er u.a. Silberhochzeit hat. Eine TZ-Kollegin hat nun an einem Dienstag
Sonderurlaub
ÄlterIn unserem Betrieb ist es zu Unstimmigkeiten zum Thema Sonderurlaub gekommen. Im ersten Fall geht es um die Gewährung von Sonderurlaub, wenn z.B ein Elternteil stirbt. Stimmt es, daß der Sonderurlaub
Verfahrensweise Sonderurlaub - hat jemand eine Vereinbarung, wo die Verfahrensweise von Sonderurlaub geregelt wird?
ÄlterHallo zusammen, in unseren Haustarifvertrag wurde für verschiedene Gelegenheiten bezahlter Sonderurlaub vereinbart. Jetzt stellt sich die Frage, wann kann oder muß dieser Sonderurlaub genommen werde
Sonderurlaub nach § 616 BGB
ÄlterHallo, nach § 616 BGB hat jeder AN das recht auf Sonderurlaub bei außergewöhnlichen „Familiären Ereignissen" wie z.B. eigene Hochzeit oder Silberhochzeit, goldene Hochzeit der Eltern, Geburt oder H