Erstellt am 09.06.2010 um 11:37 Uhr von Forentroll
Irgendwie stimmt da was nicht:
1. Lohnsteuerklasse eins gibt es nur für Ledige oder Geschiedene.
Sonst ist es eine andere Klasse.
2. Zweitens eine Rententrennung gibt es automatisch mit der Scheidung! Vorher kenne ich keine Möglichkeit. Selbst bei gütertrennung läuft das anders.
Ist er noch verheiratet steht ihm grundsätzlich dieser Tag gem. Tarifvertrag zu. Es sei den es gibt im Tarifvertrag Einschränkungen dazu.
Erstellt am 09.06.2010 um 13:11 Uhr von Bubie
warum will der kollege unbedingt den tag frei haben, wenn er doch in trennung lebt?
@ forentroll:
1. das finanzamt ist schnell mit der besteuerung. sobald die mitbekommen, dass der ehepartner einen eigenen wohnsitz hat und dies aufgrund des trennungsjahres für die scheidung geschehen ist, erhalten beie ehepartner die lohnsteuerklasse 1. war bei meinen eltern auch so.
2. das mit der rententrennung gibt es nicht automatisch, denn der versorgungsausgleich kann nur von dem partner, dem er zusteht abgelehnt werden, ansonsten ist auch immer der ehevertrag zu beachten, wenn vorhanden. und außerdem regeln das die rentenversicherungskassen untereinander.
mfg
bubie
Erstellt am 09.06.2010 um 13:35 Uhr von Betriebsfrosch
Tja warum will der Frei haben ? Gute Frage. Moralisch kann ( äh will ) ich die nicht beantworten. mir geht es rein um die Rechtliche Grundlage. Er verlangt den Tag, wir ( der BR ) kuckt nun wer Recht hat oder bekommt.
Erstellt am 09.06.2010 um 13:46 Uhr von Tanzbär
Ist doch ganz einfach:
- noch verheiratet: er bekommt den Tag, ohne wenn und aber
- geschieden: da gibt es nichts!
Erstellt am 09.06.2010 um 13:50 Uhr von Forentroll
@bubie hast Recht mit der Steuerklasse, war ein Fehler von mir.