W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderurlaub für Silberhochzeit trotz Trennung

B
Betriebsfrosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Kollege von uns lebt seit einer geraumen Weile getrennt von seiner Frau in einer eigenen Wohnung. Er hat die Lohnsteuerklasse 1 und auch schon den Antrag auf Rententrennung gestellt. Dennoch ist er auf dem Papier Verheiratet. Nun hat dieser Kollege am 14.06. ( normal ) Silberhochzeitstag. Laut unserem Tarifvertrag steht ihm deshalb ein Tag Sonderurlaub zu. Die GL droht ihm nun mit Abmahnung wenn er den Tag nimmt. Nun meine Frage: Wie sieht die rechtliche Lage hierzu aus? Hat der Kollege Anspruch auf diesen Tag? Welche Gesetze liegen da Zugrunde? Vielen Dan für eine Antwort. der Betriebsfrosch

1.12805

Community-Antworten (5)

F
Forentroll

09.06.2010 um 13:37 Uhr

Irgendwie stimmt da was nicht:

  1. Lohnsteuerklasse eins gibt es nur für Ledige oder Geschiedene. Sonst ist es eine andere Klasse.
  2. Zweitens eine Rententrennung gibt es automatisch mit der Scheidung! Vorher kenne ich keine Möglichkeit. Selbst bei gütertrennung läuft das anders.

Ist er noch verheiratet steht ihm grundsätzlich dieser Tag gem. Tarifvertrag zu. Es sei den es gibt im Tarifvertrag Einschränkungen dazu.

B
bubie

09.06.2010 um 15:11 Uhr

warum will der kollege unbedingt den tag frei haben, wenn er doch in trennung lebt?

@ forentroll:

  1. das finanzamt ist schnell mit der besteuerung. sobald die mitbekommen, dass der ehepartner einen eigenen wohnsitz hat und dies aufgrund des trennungsjahres für die scheidung geschehen ist, erhalten beie ehepartner die lohnsteuerklasse 1. war bei meinen eltern auch so.

  2. das mit der rententrennung gibt es nicht automatisch, denn der versorgungsausgleich kann nur von dem partner, dem er zusteht abgelehnt werden, ansonsten ist auch immer der ehevertrag zu beachten, wenn vorhanden. und außerdem regeln das die rentenversicherungskassen untereinander.

mfg bubie

B
Betriebsfrosch

09.06.2010 um 15:35 Uhr

Tja warum will der Frei haben ? Gute Frage. Moralisch kann ( äh will ) ich die nicht beantworten. mir geht es rein um die Rechtliche Grundlage. Er verlangt den Tag, wir ( der BR ) kuckt nun wer Recht hat oder bekommt.

T
Tanzbär

09.06.2010 um 15:46 Uhr

Ist doch ganz einfach:

  • noch verheiratet: er bekommt den Tag, ohne wenn und aber
  • geschieden: da gibt es nichts!
F
Forentroll

09.06.2010 um 15:50 Uhr

@bubie hast Recht mit der Steuerklasse, war ein Fehler von mir.

Ihre Antwort