In unserem Betrieb ist es zu Unstimmigkeiten zum Thema Sonderurlaub gekommen.
Im ersten Fall geht es um die Gewährung von Sonderurlaub, wenn z.B ein Elternteil stirbt. Stimmt es, daß der Sonderurlaub verfällt, wenn der Todesfall am Samstagmorgen eintritt ?
Dann wären laut unserer Personalleitung der Sonderurlaub mit dem Wochenende bereits verrechnet. Die zwei Tage Sonderurlaub wären dann halt Samstag und Sonntag.

Im zweiten Fall geht es um die Gewährung von Sonderurlaub bei einem Umzug. Der Sonderurlaub (2 Tage) darf nur außerhalb des Urlaubs genommen werden und nicht im Urlaub integriert sein.

Kennt sich jemand zu diesem Thema aus oder kann mir sagen, wo ich noch Infos bekommen kann?

Es geht um die Auslegung der Sonderurlaubsregelung gem. Manteltarifvertrag des Groß- und Außenhandels.