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Sonderurlaub

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Tinchen
Feb 2019 bearbeitet

In unserem Betrieb ist es zu Unstimmigkeiten zum Thema Sonderurlaub gekommen. Im ersten Fall geht es um die Gewährung von Sonderurlaub, wenn z.B ein Elternteil stirbt. Stimmt es, daß der Sonderurlaub verfällt, wenn der Todesfall am Samstagmorgen eintritt ? Dann wären laut unserer Personalleitung der Sonderurlaub mit dem Wochenende bereits verrechnet. Die zwei Tage Sonderurlaub wären dann halt Samstag und Sonntag.

Im zweiten Fall geht es um die Gewährung von Sonderurlaub bei einem Umzug. Der Sonderurlaub (2 Tage) darf nur außerhalb des Urlaubs genommen werden und nicht im Urlaub integriert sein.

Kennt sich jemand zu diesem Thema aus oder kann mir sagen, wo ich noch Infos bekommen kann?

Es geht um die Auslegung der Sonderurlaubsregelung gem. Manteltarifvertrag des Groß- und Außenhandels.

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Community-Antworten (2)

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paula

26.10.2009 um 21:20 Uhr

reden wir über Sonderurlaub nach BV oder TV oder über die Regelung nach BGB?

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TROISDORFER

27.10.2009 um 06:32 Uhr

Wie ist der Sonderurlaub geregelt durch eine BV oder den Tarifvertrag, was sagt der Betriebsrat dazu ? Ich denke nicht das der Sonderurlaub verfällt bei Todesfall in der Famile,den der Sonderurlaubtag fällt icht automatisch auf den Todestag oder der Beerdigung,er ist vielmehr gedacht gewisse unangeneme Dinge zu erledigen,z.b.s Bestattung vorbereiten,letzten Angelegenheiten erledigen und vieles mehr ... !!! Der Sonderurlaub wegen einem Umzug steht dir auch zu,sicher auch wärend des Urlaubs und er verfällt auch nicht,warum auch ??? Es macht doch Sinn den Sonderurlaubtag zusammen mit den Urlaub zu nehmen !!!

Ihr solltet unbedingt auf euren Sonderurlaub bestehen !!! Ihr als Betriebsrat solltet dafür sorgen das das diese Probleme in Zukunft zu vermeiden sind,am besten in einem Gespräch mit der GL .

MFG Troisdorfer

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