Arbeit trotz Sonderurlaub
Folgende Situation. Unser Betrieb hat vor ca. 4 Wochen eine neue Software eingeführt. Natürlich auch zu Lasten der Mitarbeiter. Sprich Mehrarbeit. Nun ist leider der Fall eingetreten, dass der Vater eines Mitarbeiters aus unserer EDV Abteilung gestorben ist. Dieser Mitarbeiter befindet sich im Sonderurlaub. Heute hat die GL diesen Mitarbeiter in den Betrieb bestellt und Ihn gebeten (gefragt) doch einige dringende die nur dieser Mitarbeiter erledigen kann, zu erledigen. Der besagte Mitarbeiter stimmt zu und verschwand mit einem Laptop unter dem arm wieder. Er wird nun zwischendurch per Fernzugriff einen Teil seiner Arbeit abarbeiten! Hat der Betriebsrat eine Möglichkeit hier einhalt zu gebieten! obwaohl der Mitarbeiter zugestimmt hat?! Kann man diesen Mitarbeiter nicht auch vor ihm selber schützen?!
Vielen Dank für die Hilfe!
Community-Antworten (1)
10.04.2013 um 17:48 Uhr
Grundsätzlich gilt: Die Mitbestimmung des BR kann nicht durch Einzelvereinbarung umgangen werden. Der Sonderurlaub ist aber ein gesetzlicher/tarifliches Anspruch. In Frage kämen also die Überwachungsaufgaben des BR. Wenn Mitbestimmung dann hilfsweise der Ansatzpunkt beim Arbeitsort / Heimarbeitsplatz
Ob das in diesem Punkt ratsam ist, ist eine andere Frage. Ohnehin käme ja wahrscheinlich jede Aktion zu spät. Ihr müsstet ja erst eine Sitzung machen, einen Beschluß fassen, zum Arbeitgeber gehen - usw. Da könntet Ihr etwas für zukünftige Fälle erreichen; aber dann lieber das ganze in aller Ruhe vorbereitet.
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