Erstellt am 31.03.2009 um 20:26 Uhr von pirat
@ Silvia,
ein grundsätzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzügen besteht laut Gesetz im Allgemeinen nicht.
kommt darauf an was eventuell im AV/TV/ BV steht....
http://www.umzug.info/sonderurlaub-umzug.html
Erstellt am 31.03.2009 um 20:30 Uhr von carrie
@Silvia
Es gibt keinen konkreten Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Tagen. Das kann im AV, in einer BV oder in einem Tarifvertrag geregelt sein.
Hier greift § 616 (BGB). Demnach hat ein Mitarbeiter dann Anspruch auf Sonderurlaub, wenn er aus persönlichen Gründen, unverschuldet und für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung gehindert wird. Diese Regelung bezieht sich allerdings nur auf die tatsächliche Arbeitszeit. Befindet sich der Arbeitnehmer gerade in Elternzeit oder im Erholungsurlaub, muss der Chef keinen Sonderurlaub gewähren.
Erstellt am 31.03.2009 um 20:37 Uhr von kriegsrat
@ carrie
"Hier greift § 616 (BGB)"
der wird hier wohl gerade nicht greifen................
Für den Umzugsfall greift § 616 BGB nur dann, wenn der Umzug während der Arbeitszeit objektiv notwendig ist. Dies wäre z.B. bei einem Umzug aus betrieblichem Grund der Fall, wenn etwa der Arbeitnehmer an einen anderen Standort versetzt wird.
http://www.umzug.info/sonderurlaub-umzug.html
Erstellt am 31.03.2009 um 21:09 Uhr von erwin
@all
diese Frage braucht ihr nicht zu strapazieren. Denn der Admin wird diese wieder löschen.
Nicht von BR gestellt und auch kein BR-Thema :-((
Erstellt am 31.03.2009 um 21:27 Uhr von DonJohnson
@all
Und meine Frage ist, warum dieser Umzug vonstatten geht. Sowohl Carrie als auch Kriegsrat haben Recht. Frage ixst nur, was die Begebenheiten genau sind! Mehr Input würde helfen!!!!
Erstellt am 31.03.2009 um 21:31 Uhr von DonJohnson
@erwin
Hast echt ne Glaskugel oder? Woher könntest du ansonsten zu deiner Meinung kommen? Wieso bist du sicher, dass hier kein BRM fragt, weil ein MA ih oder sie gefragt hat?
Und selbst wenn - arebeiten wir hier doch mal wie im Gremium - dann können wir auch hier helfen ;-)