Hallöchen!
Frage 1: Habe 2 Fragen als Ersatzmitglied im Betriebsrat.
Ab wann hat ein BR-Ersatzmitglied das Recht auf Lehrgänge BR 1 / BR 2 ?
Bin bei der BR-Wahl erstes Ersatzmitglied geworden. Habe bis jetzts an 3 Sitzungen teilgenommen, und schon die Frage im Gremium gestellt, als Antwort bekommen.
"Nun warte mal müssen uns erstmal erkundigen ob Dir das zu steht,,
Frage 2: Hatte schon mehrere Anfragen von Kollegen in den Arbeits-Hallen die was Bespechen und wissen wollten. Man hat mir aber vom Gremium gesagt das mir das nicht zu steht, ich sollte die Leute zu den dafür vorgesehenden BR-Leute verweisen. Darf ich mich dem Annehmen ohne den 1 und 2 Vorsitzenden oder sonstige fest gewählte Betriebsräte zu übergehn? Wenns geht die Antworten mit den § damit ich gleich richtig Argumentiern kann DANKEEuch!!!
Gruß