Mona-Lisa und Bergmann,
danke für eure Antwort. Bei dem Knobeln wurde stillschweigend angenommen, dass die Los -Nr. 2 das 1. Ersatzmitglied in der Reihe ist und die Los-Nr. 3 die darauffolgende. Habe ich das Recht, Einblick in das Protokoll der Losaktion zu erhalten? Können die Ersatzmitglieder vom Betriebsrat einen Protokollauszug der Teilnehmer an der Betriebsratssitzung jedes Mal dann erhalten, wenn ein Ersatzmitglied daran teilnimmt, um die richtige Reihenfolge zu überwachen. Hierzu muss ich sagen, dass bis zur neuen Betriebsratswahl immer die Regelung galt, dass das 1. Ersatzmitlgied immer eingeladen wurde, wenn ein ordentliches Mitglied fehlte, der nächste in der Reihe erst dann, wenn das 1. Ersatzmitglied nicht teilnehmen konnte.
Die neue Regelung wurde von der Betriebsratsvorsitzende sicher nur vorgeschlagen, weil sie mit der Kollegin der Los-Nr. 3 befreundet ist. Das 1. Ersatzmitlied war in der vorherigen Amtszeit der Stellvertreter der Betriebsratsvorsitzenden und aufgrund der Kritikfreudigkeit ein Dorn im Auge der Kollegin. Es gab immer wieder heftige Auseinandersetzungen.
Nachdem eine eMail an den Betriebsrat und an die in Frage kommenden Ersatzmitglieder von dem 1. Ersatzmitglied (Los-Nr. 2) geschrieben worden ist, mit der Bitte zu überprüfen, ob die Reihenfolge eingehalten wird, wurde das Ersatzmitglied von der Vorsitzenden zunächst per Email an alle Betroffenen geschrieben, das sie es sehr schade fände auf diesem Weg einer eMail eine Beschwerdees di vorzubringen. Außerdem wäre das Vertrauen in Frage gestellt. Die Rückantwort des Ersatzmitglieds lautete, dass eine Bitte per eMail wohl nichts Besonderes sei. Aber man könne sich gern einmal mit allen Betroffenen zusammen setzen und klären, wer z. B. an der Reihe ist, wenn endgültig ein ordentliches Mitglied ausfällt (Kündigung oder Schwangerschaft oder....). Außerdem geäbe es auch sonst Gesprächsbedarf, weil bisher die Ersatzmitglieder in keinster Weise über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt worden seien. Daraufhin wurde das 1. Ersatzmitlied von der Vorsitzenden telefonisch laut und unsachlich angegriffen und zum Schluss gefragt: " und was ist, wenn der Betriebsrat dem nicht zustimmt?"
Schließlich noch eine Frage: Ein ordentliches Mitglied ist der Lebensgefährte einer Kollegin. Diese wurde nun zur Stellvertreterin der Geschäftsleitung befördert. Passt das dann noch? Ist der Kollege bei gewissen Entscheidungen nicht befangen? Gibt es da Urteile?
Aber es stimmt, was Mona Lisa sagt, bei uns geschieht generell viel "Unrichtiges" . Auch schon während meiner Zeit im Betriebsrat. Ich bin natürlich die ,
mit der Los-Nr. 2.
Danke für Euer Interesse. Gruß Mara