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Krankheitsvertretung 1. und 2. Vorsitzende

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen, unsere 1. Vorsitzende ist krank und geht in 2 Tagen zur Kur. Diese ist ihr 3 Wochen bewilligt. Ich bin die 2. Vorsitzende. Die 1. ist zu 100 %, ich bin zu 50 % und ein anderes BR-Mitglied ist auch noch zu 50 % freigestellt. Wer vertritt mich gesetzlich, wenn ich krank bin? Wer bzw. welche Aufgaben kann meine Vertretung dann übernehmen?

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

08.05.2006 um 08:10 Uhr

Solche Sachen sollte man z. B. in einer Geschäftsordnung klären. Der Stellvertreter übernimmt bei Abwesenheit die Aufgaben des Vorsitzenden, soll heißen dein Stellvertreter übernimmt den Vorsitz mit allen Rechten und Pflichten.

K
Kölner

08.05.2006 um 09:36 Uhr

In der Sitzungsniederschrift eine Reihenfolge der Vertretung festlegen, dem AG eine Info für den Eventualfall zukommen lassen und fertig. Ich bleibe dabei: Eine GO kann, muss aber nicht sinnvoll sein.

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