Hallo,

Frage nach dem Kündigungsschutz eines Ersatzmitgliedes:

BR wegen Urlaub verhindert, 1. Ersatzmitglied hat Personalgespräch wegen Aufhebungsvertrag / Leistungsbewertung, 2. Ersatzmitglied nimmt als Zeuge am Gespräch teil und wird auch vom AG als BR nach anfänglichem Zögern zugelassen (wegen Argument Leistungsbeurteilung).

Der 1. Nachrücker hatte ausdrücklich auf dem 2. Nachrücker bestanden, da selbe Liste und Vertrauensverhältnis.

Hat der 2. Nachrücker damit den Kündigungsschutz von 1 Jahr erlangt?

Quellenangabe? Aus 103 BetrVG? Habe leider keinen Kommentar / Fitting.

Danke