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1 Ersatzmitglied

L
LaunAn
Feb 2019 bearbeitet

Kann der Arbeitgeber die als 1 Ersatzmitglied die Teilnahme an BR -Sitzungen verbieten auch wenn der BR volstendig ist

466011

Community-Antworten (11)

F
Frischlings

06.02.2019 um 23:26 Uhr

Ich glaube, ich verstehe die Frage nicht ganz...

Wenn das BR Gremium vollständig ist, darf das Ersatzmitglied doch eh nicht an der Sitzung teilnehmen. Wenn ein ordentliches Mitglied fehlt, wird das 1. Ersatzmitglied eingeladen.

N
Neagen

07.02.2019 um 06:31 Uhr

Böser AG. Es gibt die Möglichkeit Ersatzmitglieder in eine Arbeitsgruppe zu integrieren. Das ermöglicht die Teilnahme an einer BR Versammlung. Allerdings haben sie bei einer Abstimmung kein Stimmrecht und müssen den Raum verlassen. So wird es in unserer Fa praktiziert und ist immer gut gegangen.

E
Erbsenzähler

07.02.2019 um 08:08 Uhr

@Neagen Trotzdem ist es rechtlich nicht erlaubt. Da habt ihr Glück, das euch noch keiner angesch...ßen hat. Es gibt bei vollständigem Gremium kein Teilnahmerecht für Ersatzmitglieder. Der AG kann sogar dem Ersatzmitglied an den Kragen, weil es nicht vertragsgemäß arbeitet.

K
krambambuli

07.02.2019 um 08:52 Uhr

Trotzdem ist es rechtlich nicht erlaubt? Wo genau steht das?

Der AG kann aber anführen, dass er nicht mehr Personen freistellen muss, als der BR groß ist.

Natürlich kann es auch einen Sachgrund geben, den Kollegen mal als Gast oder Auskunftsperson (§ 80.2 BetrVG) einzulaufen.

A
Andreas.Hamburg

07.02.2019 um 10:03 Uhr

Moin,

§25 BetrVG Ersatzmitglieder regelt, das ein Ersatzmitglied erst dann BR-Mitglied wird, wenn ein BR-Mitglied zeitweilig verhindert ist. Das Ersatzmtglied wird in der Zeit der Verhinderung zu einem BR-Mitglied, aber nach Ende der verhinderung ist er wieder Ersatzmitglied und KEIN Mitglied des BR, sondern normaler Arbeitnehmer. In allen folgenden regelungen wird vom BR oder von BR-Mitgliedern gesprchen und damit sind dann ausschließlich BR-Mitglieder und keine Ersatzmitglieder gemeint. Da BR-Sitzungen nich öffentlich sind, darf auch kein Ersatzmitglied geladen werden, es sei denn, der §80 (2) BetrVG kann gezogen werden.

Das ein Ersatzmitglied nur vollwertiges BR-Mitglied für den Zeitraum der Verhinderung ist, ergibt sich aus den Kommentierungen zu §25 BetrVG zu den Rechten und Pflichten eines Ersatzmitgliedes.

Ist das BR-Gremium also vollständig, darf das Ersatzmitglied nicht an der Sitzung teilnehmen.

M
Moreno

07.02.2019 um 10:13 Uhr

Genau und deswegen kann der AG dem Ersatzmitglied auch verbieten an der Sitzung teilzunehmen wenn das Gremium komplett ist.

N
nicoline

07.02.2019 um 10:51 Uhr

Es gibt die Möglichkeit Ersatzmitglieder in eine Arbeitsgruppe zu integrieren. Steht wo im BetrVG?

Das ermöglicht die Teilnahme an einer BR Versammlung. Was ist denn eine BR Versammlung?

Allerdings haben sie bei einer Abstimmung kein Stimmrecht und müssen den Raum verlassen. Nein, sie dürfen gar nicht dabei sein.

Wenn man als BR nach dem Pippi Langstrumpf Motto lebt und handelt: "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!" geht das zwangsläufig irgendwann schief. Das werdet ihr und dann auch eure Beschäftigten erfahren. Schulungen könnten helfen, das zu verhindern. Hattet ihr schon welche?

P
Pjöööng

07.02.2019 um 12:18 Uhr

  • Es gibt die Möglichkeit Ersatzmitglieder in eine Arbeitsgruppe zu integrieren. Steht wo im BetrVG? -

Falsl dieser Frage beantwortet wird, dann sicherlich mit "§ 28a". :0) Dabei ist dieser Paragraph doch eigentlich verständlich formuliert...

N
nicoline

07.02.2019 um 13:40 Uhr

Falsl dieser Frage beantwortet wird So selten, wie hier Rückfragen beantwortet werden, gehe ich davon aus, dass Falsl eher nicht eintritt. ?

P
Pjöööng

07.02.2019 um 14:41 Uhr

Falls Pfalz Niagara Falls Falz Falt's!

Ich muss mehr üben...

N
nicoline

07.02.2019 um 15:36 Uhr

??????????

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