Erstellt am 06.02.2019 um 22:26 Uhr von Frischlings
Ich glaube, ich verstehe die Frage nicht ganz...
Wenn das BR Gremium vollständig ist, darf das Ersatzmitglied doch eh nicht an der Sitzung teilnehmen. Wenn ein ordentliches Mitglied fehlt, wird das 1. Ersatzmitglied eingeladen.
Erstellt am 07.02.2019 um 05:31 Uhr von Neagen
Böser AG.
Es gibt die Möglichkeit Ersatzmitglieder in eine Arbeitsgruppe zu integrieren. Das ermöglicht die Teilnahme an einer BR Versammlung. Allerdings haben sie bei einer Abstimmung kein Stimmrecht und müssen den Raum verlassen. So wird es in unserer Fa praktiziert und ist immer gut gegangen.
Erstellt am 07.02.2019 um 07:08 Uhr von Erbsenzähler
@Neagen
Trotzdem ist es rechtlich nicht erlaubt. Da habt ihr Glück, das euch noch keiner angesch...ßen hat. Es gibt bei vollständigem Gremium kein Teilnahmerecht für Ersatzmitglieder. Der AG kann sogar dem Ersatzmitglied an den Kragen, weil es nicht vertragsgemäß arbeitet.
Erstellt am 07.02.2019 um 07:52 Uhr von Krambambuli
Trotzdem ist es rechtlich nicht erlaubt? Wo genau steht das?
Der AG kann aber anführen, dass er nicht mehr Personen freistellen muss, als der BR groß ist.
Natürlich kann es auch einen Sachgrund geben, den Kollegen mal als Gast oder Auskunftsperson (§ 80.2 BetrVG) einzulaufen.
Erstellt am 07.02.2019 um 09:03 Uhr von Andreas.Hamburg
Moin,
§25 BetrVG Ersatzmitglieder regelt, das ein Ersatzmitglied erst dann BR-Mitglied wird, wenn ein BR-Mitglied zeitweilig verhindert ist. Das Ersatzmtglied wird in der Zeit der Verhinderung zu einem BR-Mitglied, aber nach Ende der verhinderung ist er wieder Ersatzmitglied und KEIN Mitglied des BR, sondern normaler Arbeitnehmer.
In allen folgenden regelungen wird vom BR oder von BR-Mitgliedern gesprchen und damit sind dann ausschließlich BR-Mitglieder und keine Ersatzmitglieder gemeint.
Da BR-Sitzungen nich öffentlich sind, darf auch kein Ersatzmitglied geladen werden, es sei denn, der §80 (2) BetrVG kann gezogen werden.
Das ein Ersatzmitglied nur vollwertiges BR-Mitglied für den Zeitraum der Verhinderung ist, ergibt sich aus den Kommentierungen zu §25 BetrVG zu den Rechten und Pflichten eines Ersatzmitgliedes.
Ist das BR-Gremium also vollständig, darf das Ersatzmitglied nicht an der Sitzung teilnehmen.
Erstellt am 07.02.2019 um 09:13 Uhr von moreno
Genau und deswegen kann der AG dem Ersatzmitglied auch verbieten an der Sitzung teilzunehmen wenn das Gremium komplett ist.
Erstellt am 07.02.2019 um 09:51 Uhr von nicoline
*Es gibt die Möglichkeit Ersatzmitglieder in eine Arbeitsgruppe zu integrieren.*
Steht wo im BetrVG?
*Das ermöglicht die Teilnahme an einer BR Versammlung.*
Was ist denn eine BR Versammlung?
*Allerdings haben sie bei einer Abstimmung kein Stimmrecht und müssen den Raum verlassen.*
Nein, sie dürfen gar nicht dabei sein.
Wenn man als BR nach dem Pippi Langstrumpf Motto lebt und handelt:
"Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!"
geht das zwangsläufig irgendwann schief. Das werdet ihr und dann auch eure Beschäftigten erfahren. Schulungen könnten helfen, das zu verhindern. Hattet ihr schon welche?
Erstellt am 07.02.2019 um 11:18 Uhr von Pjöööng
- *Es gibt die Möglichkeit Ersatzmitglieder in eine Arbeitsgruppe zu integrieren.*
Steht wo im BetrVG? -
Falsl dieser Frage beantwortet wird, dann sicherlich mit "§ 28a". :0) Dabei ist dieser Paragraph doch eigentlich verständlich formuliert...
Erstellt am 07.02.2019 um 12:40 Uhr von nicoline
*Falsl dieser Frage beantwortet wird*
So selten, wie hier Rückfragen beantwortet werden, gehe ich davon aus, dass *Falsl* eher nicht eintritt. ?
Erstellt am 07.02.2019 um 13:41 Uhr von Pjöööng
Falls
Pfalz
Niagara Falls
Falz
Falt's!
Ich muss mehr üben...
Erstellt am 07.02.2019 um 14:36 Uhr von nicoline