Erstellt am 22.05.2008 um 11:02 Uhr von pirat
@tropp
.....ist der Betriebsrat über Abmahnungen zu informieren?.... NEIN!!
Der BR hat bei Abmahnungen weder einen Informationsanspruch noch ein Mitspracherecht.
Mehr Info´s Suchfunktion *Abmahnung*
Erstellt am 22.05.2008 um 11:17 Uhr von tropp
@pirat
erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Würde also heissen, das eine Ablehnung der ordentlichen Kündigung mit Begründung - dem Betriebsrat ist nicht bekannt das es Probleme mit den Kollegen gibt und diese bisher auch keine Abmahnung bekommen hätten haltlos wäre?
Erstellt am 22.05.2008 um 11:20 Uhr von Mona-Lisa
@tropp,
sozusagen für die Katz!
Erstellt am 22.05.2008 um 11:25 Uhr von pirat
@ tropp
da lief im Vorfeld schon einiges schief...
weitere Regularien, für die Zukunft eventuell von Bedeutung....von wegen MA Info und den BR in Bezug auf Abmahnungen findest du bei hier, oder google, oder Obi.
Erstellt am 22.05.2008 um 11:59 Uhr von tropp
@pirat
da lief im Vorfeld schon einiges schief... !!! dass kannste laut Schreiben!!!
die Zeit die wir haben liegen lassen, die fehlt uns jetzt.
Lässt sich aber nicht mehr ändern. Leider ist es bei uns so, dass die, die was machen sich aufreiben und irgendwann das Handuch schmeißen, andere lehnen sich zurück und warten ab. Die Nachrücker gehen uns auch aus.
Unser Bereich wird zum Ende des Jahres weg sein, keine großen Perspektiven.
Eigentlich müßte man sich neue Arbeit suchen und kündigen.
Genau das ist aber worauf unsere GSL spekuliert, aber nicht mit mir.
nochmal Danke an alle
Erstellt am 22.05.2008 um 12:07 Uhr von pirat
Armer tropp,
macht euch schlauer...
Ich erwähnte es schon des Öffteren, willkommen im Club!
Gute Einstellung, lass dich nicht unterkriegen....sonst gewinnen die *Anderen*!
Mastundschotbruch
Erstellt am 22.05.2008 um 12:12 Uhr von carrie
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/hauptseite.htm
Bitte mal bei Abmahnungen gucken. Sicher hat der BR keine Mitbestimmung aber ein Informationsrecht nach § 80 BetrVG um zu prüfen, ob seine MBR aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 tangiert werden.
Gelernt beim Arbeitsrecht 1 Seminar! Bei uns funktioniert es wunderbar, der AG informiert uns jetzt über jede Abmahnung. ;-) Das bedeutet ja auch nur, dass u.a. geprüft wird, ob die Abmahnung eventuell eine Betriebsbuße darstellt und sich dadurch MBR für den Betriebsrat ergeben.
Erstellt am 22.05.2008 um 12:34 Uhr von pirat
Ahoi, carrie
wie immer gut aufgepasst, weiter so..
Es gibt halt noch richtige Probleme, nicht nur rauchende Ignoranz!
Erstellt am 22.05.2008 um 12:43 Uhr von carrie
Ahoi pirat
Danke! Wenn ich mal in Seenot bin, darf ich dann an Bord rauchen? ;-)
Erstellt am 22.05.2008 um 13:19 Uhr von pirat
Ahoi, carrie
du und in Seenot, kann ich mir zwar nicht vorstellen.... aber wenn,.... dann nur im Krähennest! ^^
Erstellt am 22.05.2008 um 13:32 Uhr von Bergmann
nix da , rauchen im Krähennest !!
Wohin mit dem Kippen ?? Ins mehr schnippen ?? Nix da, Umweltverschmutzung !! Und wer macht den Ascher leer ?? Der Bordjunge ?? Gehört das zu seinen Ausbildungspflichten ??
Falls Rechtschreib- oder Grammatikfehler hier auftauchen, bitte ich um Nachsehen, ich hab noch nicht mal Bretterabitur !!
Erstellt am 22.05.2008 um 14:06 Uhr von pirat
Ahoi, Bergi
zu 1,. Pfeife natürlich,.. dann fällt auch 2,. u. 3., 4. wech...
zu 5., Pfeifestopfen.. ist in der Ausbildungsverordnung verankert....
Welches Nachsehen? ....ich sehe voraus, ich bin der Käpten!! ...und wer Fehler kappert, darf sie behalten.
BASTA!! *grins*
Erstellt am 22.05.2008 um 14:22 Uhr von waschbär
@Bergmann,
Egal..... solange die Kippenfilter haben ist das OK, weil die Filter-filtern das Wasser.Es ist also gefiltert :-) undamit wieder "rein"
oder Filter ich hier fehlerhaft ?