Erstellt am 26.09.2007 um 13:08 Uhr von khel
Hallo Boss,
nein, das geht nicht. Ein BR-Mitglied kann aber auf Antrag wegen der Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten aus dem BR ausgeschlossen werden. Siehe §23 Abs.1 BetrVG.
Gruß
khel
Erstellt am 26.09.2007 um 13:42 Uhr von Immie
Mich würde erst mal interessieren - was hat ES getan ? oder -was hat ES nicht getan?
Muss man immer gleich ...
...Nein , aber ihr könnt mit ihm "reden"...
Erstellt am 26.09.2007 um 14:00 Uhr von pirat
Ahoi, Boss,
was soll das bringen.?... erst wird das BRM (vom Gremium) abgemahnt dann gekündigt.?
An wenn wendet sich das BRM? Wer macht die Anhörung.............Fragen über Fragen...........
Erstellt am 26.09.2007 um 21:08 Uhr von peters
Würde mal so sagen:
der BR kann ein BRM auf ein "Fehlverhalten" hinweisen.
Aber nicht abmahnen im arbeitsrechtlichen Sinn.
Erstellt am 27.09.2007 um 10:15 Uhr von Stunki
Boss,
na wohl einen Rebellen in der Reihe ... der auf Big Boss macht !??