Welche Frist muß der Arbeitgeber für eine Abmahnung einhalten?
Wer kann helfen? Welche Frist muß der Arbeitgeber für eine Abmahnung oder Ermahnung einhalten? Muß diese nach Feststellung sofort oder innerhalb 1 Woche ausgesprochen werden? Gruß Russel
Community-Antworten (1)
25.01.2006 um 12:49 Uhr
Hallo Russel, sie muß zeitnah (ist Auslegungssache) ausgesprochen werden.
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