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Auszeit von der BR-Arbeit

B
badener
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen! Ich habe eine kurze Frage: Ist es möglich, daß sich ein BR-Mitglied (13-er Gremium) für sechs Wochen wegen Arbeitsüberlastung (Fertigstellung eines Gebäudes) von seiner BR-Tätigkeit freistellen läßt? Wir haben ein entsprechendes Mail vom Abteilungsleiter erhalten, das BR Mitglied weiß davon und möchte nun eine Auszeit beantragen. So weit ich weiß, geht BR-Arbeit vor. Sollten wir seiner Bitte nachkommen, könnten wir zu den Sitzungen auch kein Ersatzmitglied laden. Könnte dies auch rechtliche Konsequenzen haben - ich vermute eine Falle unseres AG´s? Danke für Eure Antworten! Badener

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Community-Antworten (6)

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Tanzbär

28.05.2010 um 09:57 Uhr

Entweder er fehlt die 6 Wochen unentschuldigt (mit allen eventuellen Konsequenzen), oder er gibt sein Mandat ab und der nächste rückt ein.

F
Forentroll

28.05.2010 um 10:16 Uhr

Ich schließe mich Tanzbär an.

Im Gesetzestext steht eindeutig:

BR-Arbeit geht vor der "normalen" Arbeit!!!

Alles würde ich nicht akzeptieren für so einen langen Zeitraum. Es sei es wäre eine Flutkatastrophe wie an der Oder!!!

R
rkoch

28.05.2010 um 10:20 Uhr

Könnte dies auch rechtliche Konsequenzen haben - ich vermute eine Falle unseres AG´s?

Sofern ihr die Ladung weiterhin richtig macht (sprich: Das BRM zu den Sitzungen einladet, nicht ein EBRM) hat es auf die Wirksamkeit Eurer Beschlüsse keinen Einfluss.

Theoretisch kann der AG (wie auch 1/4 der AN, die GEW oder der BR) beim ArbG den Ausschluss des BRM wegen Verletzung seiner Pflichten beantragen. Fraglich ob dieser (oder einer der anderen) das wirklich ins Auge fasst......

B
badener

28.05.2010 um 10:39 Uhr

Genau das ist es: Wir haben ihn während dieser Zeit eben NICHT eingeladen! Hatte ich in der Frage vergessen, sorry. Müssen dann sämtliche während dieser Zeit gefaßten Beschlüsse nochmals bestätigt werden? Werde es auf alle Fälle auf die Tops zur kommenden Sitzung nehmen.... Seufz. Danke für Eure Hilfe!

L
Lotte

28.05.2010 um 11:05 Uhr

Badener, gibt es denn Beschlüsse, die der AG anzweifeln können wollte? Die würde ich auf jeden Fall, wenn möglich, nochmal beschließen lassen. Vieles wird wahrscheinlich gar nicht strittig sein und bei personellen Einzelmaßnahmen sind die Fristen eh vorbei. Seminare würde ich nochmal beschließen lassen.

R
rkoch

28.05.2010 um 11:46 Uhr

Im Zweifelsfall könnt ihr auch erst dann einen "heilenden Beschluss" fassen, wenn ein Beschluß wegen "nicht ordnungsgemäß zu stande gekommener Beschlussfassung" angefochten wird. Also nicht die Gäule scheu machen. Wenn ihr übers Ziel hinausschießt macht ihr vielleicht erst überhaupt Euren AG darauf aufmerksam das da was nicht so gelaufen ist wie es sollte.

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