Erstellt am 20.05.2010 um 17:20 Uhr von Kölner
@Schmatzelinchen
Das EuGH-Urteil zur Unverfallbarkeit des Urlaubs bei Krankheit ist schon bekannt, oder?
Erstellt am 20.05.2010 um 17:22 Uhr von ridgeback
Schmatzelinchen,
bei wem wurde denn der UA eingereicht, beim BR?
Erstellt am 20.05.2010 um 17:27 Uhr von Kölner
@ridgeback
Der BR als guter Urlaubsengel mit Genehmigungsbefugnis? Unglaublich, oder?
Erstellt am 20.05.2010 um 17:31 Uhr von ridgeback
Kölner,
ja, bin erstaunt.
Erstellt am 20.05.2010 um 17:33 Uhr von Immie
Wenn man schon solch einen Blödsinn macht...
müsste dann nicht der Arbeitgeber die Übertragung des Urlaubs beim BR beantragen?
Erstellt am 20.05.2010 um 17:35 Uhr von Schmatzelinchen
@all
Die Kollegin hatte es nur beim BR eingereicht.
Unsere BV ist zusammen mit einer Anwältin erstellt worden, dort steht:
"Aus dringenden betrieblichen Gründen oder in persönlich begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung dieser Frist nach Absprache und Zustimmung des Betriebsrats bis zum 30 Juni des auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres möglich."
Wir haben sicherlich keine Fernsehanwältin :-)
Wie sollte es also zu händeln sein?
Erstellt am 20.05.2010 um 18:13 Uhr von ridgeback
Schmatzelinchen,
und daraus schließt Du, dass der AN, keinen Urlaubsantrag beim AG einreichen und genehmigen lassen muß?
Ziemlich blauäugig.
Erstellt am 20.05.2010 um 19:20 Uhr von Schmatzelinchen
Ihr erster Vorgesetzter hatte dies mit der Begründung abgelehnt, das er durch ihre Krankheit verfallen wäre.
Daraufhin kam sie auf den BR zu.
Erstellt am 20.05.2010 um 19:38 Uhr von Endeavor
Man möge mich korrigieren, aber aus:
"Aus dringenden betrieblichen Gründen oder in persönlich begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung dieser Frist nach Absprache und Zustimmung des Betriebsrats bis zum 30 Juni des auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres möglich."
lese ich, dass es eine Absprache (mit dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer) und (dann) eine Zustimmung des Betriebsrates geben muss.
Ist die _Absprache_ denn erfolgt?
Kollegiale Grüße, Joachim
Erstellt am 20.05.2010 um 20:08 Uhr von Kölner
@Joachim
Daran würde sich ja die nächste Frage anschließen: Kann ein BR etwas entscheiden, was gesetzlich anders geregelt ist?
Erstellt am 20.05.2010 um 20:23 Uhr von Endeavor
Hmm, Kölner, Du stellst immer so schwierige Fragen ;-)
Könnte man davon ausgehen, dass grundsetzlich die Rechte aus dem Gesetz unabdingbar sind und durch betriebliche Vereinbarungen eine Verbesserung für den Arbeitnehmer möglich wäre?
Kollegiale Grüße, Joachim
Erstellt am 20.05.2010 um 20:50 Uhr von Immie
Aber es ist doch keine Verbesserung!
Erstellt am 20.05.2010 um 21:36 Uhr von Endeavor
@Immie
Grundsätzlich gebe ich Dir recht, aber wenn es die Vertretung der Beschäftigten (durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung) so sieht? Wie wäre es dann zu bewerten?
Ich halte ein solches Verfahren sicher nicht für klug, aber die Frage ist, wenn die Mitarbeitervertretung es als "gut" für die Beschäftigten ansieht, werden da unabdingbare Rechte tangiert?
Kollegiale Grüße, Joachim
Erstellt am 20.05.2010 um 22:18 Uhr von Immie
Jeep. ZB das EuGH Urteil welches Kölner schon erwähnte.