Hallo,
wir haben eine BV Urlaub in der geregelt ist, dass mit Genehmigung des Betriebsrats Urlaub auch bis zum 30.06. des Folgejahres genommen werden kann, wenn das nicht anders möglich war.
Nun hatte eine Kollegin einen Arbeitsunfall und konnte dadurch ihren Urlaub nicht antreten.
Der AG meint jetzt, sie hätte auch bei ihm einen entsprechenden Antrag stellen müssen und nicht nur beim BR.
Nirgendwo steht etwas darüber, wie seht ihr das?