Wir haben eine BV in der Urlaubsgenehmigung geregelt ist.
Bei Einreichung des Urlaubes schriftlich bei seinem Vorgesetzten und einer Frist von einer Woche gilt der Urlaub als genehmigt. Jetzt vergehen manchmal 2 Wochen und dann kurz vor Urlaubsantritt kommt die Ablehnung. Was ist wenn der Mitarbeiter trotzdem seinen Urlaub antritt. Ist dies eigenmächtige Urlaubsgenehmigung, oder besteht das recht auf die BV zu verweisen, dass der Urlaub genehmigt ist durch die Fristverstreichung?