Hallo, wir haben Problem.
Es gibt bei uns eine Betriebsvereinbarung Urlaub, in dieser ist seit 1992 Urlaubsgeld geregelt.
1994 hat dann die Geschäftsführung den Betriebsrat und die Personalabteilung informiert, das der § Urlaubsgeld aus den neuen Arbeitsverträgen gestrichen wird.
Seit 1994 steht dann in der BV zu Urlaubsgeld, ...steht nur den Mitarbeitern mit Anspruch zu.
Dannach wurde neuen Mitarbeitern kein Urlaubsgeld mehr gezahlt.

Wir haben jetzt bedenken, ob das ganze so korrekt abgelaufen ist.
Die Ursrüngliche BV ist nie gekündigt worden.

Muss der AG nicht trotzdem auch noch heute Urlaubsgeld zahlen?

Danke für eure Antworten...