Betriebsvereinbarung zur Umwandlung von Gehaltserhöhung in Urlaub
Hallo, wir möchten im Rahmen einer Betriebsvereinbarung die Möglichkeit bieten, einen Teil der nächsten bzw. die nächste planmäßige Gehaltserhöhung (wir orientieren uns am TVöD, haben dies aber über eine Betriebsvereinbarung geregelt) in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln. Beispiele gibt es u. a. bei der Bahn, aber auch bei vielen teils kleineren und mittleren Unternehmen. Hat hier jemand Erfahrungen oder ganz konkrete Beispiele (Berechnungsarten, evtl. sogar Vorlagen für entsprechende Betriebsvereinbarungen)? Auch über konkrete Umsetzungsbeispiele wäre ich dankbar. Viele Grüße Jens
Community-Antworten (4)
21.09.2022 um 17:13 Uhr
Weder bei Gehaltsverhandlungen noch bei der Anzahl der Urlaubstage ist der BR wegen des Tarifvorbehalts in der Mitbestimmung. Ob jemand statt einer Lohnerhöhung lieber zusätzlichen Urlaub nimmt kann man auch schlecht in einer BV regeln.
21.09.2022 um 17:28 Uhr
wenn das müßten die AN das selbst mit dem AG vereinbaren/aushandeln, der BR kann nur Budgetverteilungen mitbestimmen, keine Lohnerhöhungen aushandeln. Lohnerhöhung handeln die AN selbst aus oder gem. TV, wobei AN natürlich trotz TV noch verhandeln können. Wobei dann interesant wäre was gem "Günstigkeitsprizip" Vorrang hätte: die Lohnerhöhung gem TV oder der "Ersatzurlaub" gem AV?
21.09.2022 um 17:33 Uhr
Ich würde prüfen, ob es im Bereich des TVöD eine solche Regelung gibt. Dann könnte man so etwas ggf. umsetzen. Bei der IGM gibt es solche Regelungen.
21.09.2022 um 17:57 Uhr
In der Chemieindustrie gibt es glaube ich die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Dingen zu wählen. Es gibt einen Geldtopf und daraus können sich die MA entweder Geld auszahlen lassen, Urlaub bekommen oder andere Dinge erhalten.
Und dafür müssen sich die Parteien (BR und AG) einigen, was davon im Betrieb angeboten wird. Also eine BV ist kein Problem. Der BR darf halt nicht die Höhe des Topfes mitbestimmen. Die Verteilung aber schon ...
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