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BUFDI und Betriebsvereinbarung Urlaub

A
alraune
Mrz 2024 bearbeitet

Wir planen eine neue Betriebsvereinbarung für Urlaub . In der alten BV sind die BUFDI(Bundesfreiwilligendienst)aus der Urlaubs BV ausgeschlossen. Anscheinend scheint dies so in Ordnung. Ich habe im Netz nichts gefunden warum eine Urlaubs BV nicht auch für BUFDI gelten soll. Kann mich bitte jemand erleuchten.

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Community-Antworten (6)

M
Moreno

06.03.2024 um 22:47 Uhr

Bfdler sind keine AN nach Paragraph 5 Betrvg der BR ist nicht für Sie zuständig und BVs gelten nicht für Sie.

M
Meph1977

07.03.2024 um 00:53 Uhr

Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben. Zumindest mal bei der Einstellung eines BFDlers ist der BR nach §99 in der Mitbestimmung da gibts auch schon ein Urteil zu. https://www.bund-verlag.de/aktuelles~E4-ArbG-Ulm-Mitbestimmung-auch-fuer-Freiwillige~.html

Nicht falsch verstehen deine Aussage könnte man so verstehen das der BR da garnix zu Melden hätte daher die Richtigstellung

Was BV angeht sehe ich da allerdings auch gerade keine Mitbestimmung

C
celestro

07.03.2024 um 01:08 Uhr

Hmmm ... "BVs gelten nicht für sie" heißt aber längst nicht "der BR hat da gar nix zu melden".

M
Meph1977

07.03.2024 um 08:09 Uhr

nur steht da nicht nur der von dir zitierte Satzteil.

C
celestro

07.03.2024 um 10:38 Uhr

"nur steht da nicht nur der von dir zitierte Satzteil."

Stimmt! Danke Dir! Wenn man müde ist, sollte man vielleicht einfach nur ins Bett gehen.

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