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Eigenes Büro und Freistellung aufteillung

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Kullerkeks
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend, ich hätte da mal ein paarFragen und hoffe ihr könnt mir helfen. 1)Also wir sind ein komplettes neues 9 köpfiges BR, nun möchten wir ein eigens Büro beantragen kann uns wer von euch tipps geben wie wir es richtig machen müssen. Es sollen folgende materialien für uns drin sein,Fax, Pc, Telefon, internent, Drucker und ein eigenen Briefkasten und naturlich ein schrank.Wäre super wen ihr mir helft und ein paar stichwörter/sätze geben könnt.

  1. Möchten wir von einer freistellung gebrauch machen und zwar, die vorsitzende will täglich 2std freigestellt werden damit sie ihre aufgabe ganz und gar nachgehen kann und eine freistellung für die schriftführerin täglich 2std. können wir das machen ist es rechtens wenn wir eine 8sdt.tägliche freistellung unter allen BRM aufteilen, oder kann der AG da gegensprechen?

ich bedanke mich im vorraus bei euch und für eure hilfe ......

P.s Wir haben unser erstes BR1 erst in 2 wochen drum wende ich mich an euch also nicht denken wir sind dumm :)...

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Community-Antworten (4)

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Dielöwin

20.05.2010 um 09:24 Uhr

Hallo Kullerkeks

Erstmal Glückwunsch zu Deiner Wahl:) So nun mal zu 1.) Ich hoffe doch sehr ihr habt euch bereits das Betr.VG zugelegt ? § 40 Betr.VG sagt Dir dazu einiges was ihr als Sachmittel beim AG beantragen könnt und er es euch auch geben muß. zu 2.) Bei eurer Größe des BR steht euch nach § 38 Betr.VG mindestens eine Freistellung zu. Ihr schreibt euren AG einen netten Brief und teilt ihm mit daß ihr in eurer BR-Sitzung den Beschluß der Freistung von XY gefassst habt. Viel Erfolg weiterhin

F
Forentroll

20.05.2010 um 09:32 Uhr

@ Kullerkeks Ich frage mich nach dem Sinn des Aufteilens auf so viele BR-Mitglieder. Das macht kein Sinn!

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rkoch

20.05.2010 um 10:25 Uhr

@Kullerkeks

Jedes BRM kann sich ohne Angabe von Gründen jederzeit für anfallende BR-Arbeit einige Stunden freistellen. Jedes BRM muss sich schließlich auf anstehende Themen vorbereiten. Wenn z.B. eine Einstellung ansteht sollte eigentlich jedes BRM das BR-Büro aufsuchen und sich in §99 und die Kommentierungen einlesen (sofern nötig), die Hintergründe des Falles eruieren und sich eine Meinung bilden welche Argumente es bei der Diskussion in die Waagschale werfen soll und welche grundätzliche Meinung (Ja oder Nein - und wenn Nein: warum?) es vertreten soll. Das nimmt einige Zeit in Anspruch und dafür stellt es sich frei. Eine explizite Freistellung nach §38 braucht es dazu nicht. Einfach beim Vorgesetzten abmelden wenn man geht und wieder anmelden wenn man wieder kommt.

§38 sagt vielmehr, das x BRM komplett frei gestellt werden um die allgemeine BR-Arbeit zu erledigen. Weder braucht der BRV für seine originären Aufgaben (Sitzungsladung, etc.) noch der Schriftführer für seine originären Aufgaben (Protokoll schreiben) eine derartige Freistellung. Jedem dieser ein paar Stunden der Freistellung zuzuschustern ist nicht im Sinne des Gesetzes. Die Rechtsprechung sieht zwar eine Teilung als möglich an, aber der BR sollte sich schon überlegen ob und warum er teilen will. Ein guter Grund wäre, das die BRM nicht komplett aus ihrem Job raus sein wollen, da sie ja evtl. nach 4 Jahren wieder dauerhaft dort arbeiten müssen. Ein Grund könnte auch sein, das zwei BRM für den BR wichtige persönliche Fähigkeiten besitzen, aber eben nur eine Freistellung zur Verfügung steht, also nehmen diese beiden eben eine Teilfreistellung. Im Grunde genommen ist es egal warum ihr teilt - aber überlegt es Euch gut.... und teilt nicht für jedes fitzelchen Arbeit auf, vor allem nicht unter alle BRM. Die haben ohnehin schon entsprechende Freistellung, die Aufteilung befriedigt bestenfalls Eure Freistellungsängste gegenüber dem AG, aber der lacht sich ins Fäustchen weil ihr die Freistellung verschenkt.

K
kullerkeks

20.05.2010 um 23:03 Uhr

Erst einmal ein ganz dickes DANKE an Dielöwin und rkoch.....

Ja wir haben schon BetrVG buch und sind auch fleissig drin am lessen :) und die Freistellung soll auch nur vorsitz und Schriftführer/in bekommen wie der rkoch schon schreibte BRM haben ohnehin schon entsprechende Freistellungen. Unsere Vrsitzende ist halt Objektleiterin und möchte nicht 8Sdt Freigestellt werden den sie möchte ihre MA gerne behalten . Die Schriftführerin soll 12sdt die woche bekommen da sie der Vorsitzende schriftlich so wie Büro arbeit abnimmt, denn leider gottes haben sie ihr der schriftführerin grade 3 sdt an arbeit genommen und sie braucht die zusätzliche arbeit, Sie hat die Wahl auch fast ganz alleine durchgezogen sie macht es richtig gut und wir haben vollstes vertauen in ihr.Wir hätten sie gerne als Stellverterin gehabt aber leider hate sie nur eine Stimme zuwenig war echt schade ..

so das nun von mir ich bedanke mich recht herzlich bei euch knutscha

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