Erstellt am 20.05.2010 um 07:24 Uhr von Dielöwin
Hallo Kullerkeks
Erstmal Glückwunsch zu Deiner Wahl:) So nun mal zu 1.) Ich hoffe doch sehr ihr habt euch bereits das Betr.VG zugelegt ? § 40 Betr.VG sagt Dir dazu einiges was ihr als Sachmittel beim AG beantragen könnt und er es euch auch geben muß.
zu 2.) Bei eurer Größe des BR steht euch nach § 38 Betr.VG mindestens eine Freistellung zu. Ihr schreibt euren AG einen netten Brief und teilt ihm mit daß ihr in eurer BR-Sitzung den Beschluß der Freistung von XY gefassst habt. Viel Erfolg weiterhin
Erstellt am 20.05.2010 um 07:32 Uhr von Forentroll
@ Kullerkeks
Ich frage mich nach dem Sinn des Aufteilens auf so viele BR-Mitglieder. Das macht kein Sinn!
Erstellt am 20.05.2010 um 08:25 Uhr von rkoch
@Kullerkeks
Jedes BRM kann sich ohne Angabe von Gründen jederzeit für anfallende BR-Arbeit einige Stunden freistellen. Jedes BRM muss sich schließlich auf anstehende Themen vorbereiten. Wenn z.B. eine Einstellung ansteht sollte eigentlich jedes BRM das BR-Büro aufsuchen und sich in §99 und die Kommentierungen einlesen (sofern nötig), die Hintergründe des Falles eruieren und sich eine Meinung bilden welche Argumente es bei der Diskussion in die Waagschale werfen soll und welche grundätzliche Meinung (Ja oder Nein - und wenn Nein: warum?) es vertreten soll. Das nimmt einige Zeit in Anspruch und dafür stellt es sich frei. Eine explizite Freistellung nach §38 braucht es dazu nicht. Einfach beim Vorgesetzten abmelden wenn man geht und wieder anmelden wenn man wieder kommt.
§38 sagt vielmehr, das x BRM komplett frei gestellt werden um die allgemeine BR-Arbeit zu erledigen. Weder braucht der BRV für seine originären Aufgaben (Sitzungsladung, etc.) noch der Schriftführer für seine originären Aufgaben (Protokoll schreiben) eine derartige Freistellung. Jedem dieser ein paar Stunden der Freistellung zuzuschustern ist nicht im Sinne des Gesetzes. Die Rechtsprechung sieht zwar eine Teilung als möglich an, aber der BR sollte sich schon überlegen ob und warum er teilen will. Ein guter Grund wäre, das die BRM nicht komplett aus ihrem Job raus sein wollen, da sie ja evtl. nach 4 Jahren wieder dauerhaft dort arbeiten müssen. Ein Grund könnte auch sein, das zwei BRM für den BR wichtige persönliche Fähigkeiten besitzen, aber eben nur eine Freistellung zur Verfügung steht, also nehmen diese beiden eben eine Teilfreistellung. Im Grunde genommen ist es egal warum ihr teilt - aber überlegt es Euch gut.... und teilt nicht für jedes fitzelchen Arbeit auf, vor allem nicht unter alle BRM. Die haben ohnehin schon entsprechende Freistellung, die Aufteilung befriedigt bestenfalls Eure Freistellungsängste gegenüber dem AG, aber der lacht sich ins Fäustchen weil ihr die Freistellung verschenkt.
Erstellt am 20.05.2010 um 21:03 Uhr von kullerkeks
Erst einmal ein ganz dickes DANKE an Dielöwin und rkoch.....
Ja wir haben schon BetrVG buch und sind auch fleissig drin am lessen :)
und die Freistellung soll auch nur vorsitz und Schriftführer/in bekommen wie der rkoch schon schreibte BRM haben ohnehin schon entsprechende Freistellungen.
Unsere Vrsitzende ist halt Objektleiterin und möchte nicht 8Sdt Freigestellt werden den sie möchte ihre MA gerne behalten .
Die Schriftführerin soll 12sdt die woche bekommen da sie der Vorsitzende schriftlich so wie Büro arbeit abnimmt, denn leider gottes haben sie ihr der schriftführerin grade 3 sdt an arbeit genommen und sie braucht die zusätzliche arbeit, Sie hat die Wahl auch fast ganz alleine durchgezogen sie macht es richtig gut und wir haben vollstes vertauen in ihr.Wir hätten sie gerne als Stellverterin gehabt aber leider hate sie nur eine Stimme zuwenig war echt schade ..
so das nun von mir ich bedanke mich recht herzlich bei euch *knutscha*