Einzelbetriebsrat ohne eigenes Büro
Wer weis Rat? Erledige z.Zeit meine Betriebsrats-Tätigkeit im Gruppenbüro, welches von allen Mitarbeitern mitbenutzt wird, und gleichzeitig auch Anlaufstelle für alle Bewohner ist. Möglichkeit Büro für einige Zeit abzusperren um in Ruhe meine Betriebsrats – Tätigkeit zu erledigen besteht nicht, da sonst die Kollegen ihre Arbeit nicht mehr ausführen können. Was kann ich tun um in Ruhe meine Arbeit zu tun? Betriebsratsbüro kommt nicht in Frage, da Arbeitgeber dies für unnötig hält Vielen Dank schon jetzt für Eure hilfreichen Antworten. Euch allen
Community-Antworten (3)
27.08.2007 um 19:11 Uhr
Hallo Julanda,
ein BR-Büro kommt nach Deiner Schilderung für Dich sehr wohl in Frage. Lt. §40 Abs. 2 BetrVG hast Du einen Anspruch auf angemessene Räumlichkeiten, auch wenn der AG das für unnötig hält. Solltest Du Schwierigkeiten haben, Deinen Anspruch durchzusetzen, wende Dich einfach an Deine Gewerkschaft oder an die WAF.
Gruß khel
27.08.2007 um 20:04 Uhr
Also, es steht Dir als Ein Frau/Mann BR kein eigenes Büro zu. Es ist Dir zuzumuten ein vom AG zugewiesenen Raum für Deine Arbeit anzulaufen. In diesem muss auch für Deine Unterlagen für den BR ein Schrank vorhanden sein. Diesen Raum darfst Du natürlich in Ruhe benutzen. Dieses hat der AG zu gewährleisten. Anzumerken wäre noch: ob der AG etwas für nötig erachtet, ist absolut zweitrangig. Benötigst Du etwas, beschliesse und fordere es beim AG an.
27.08.2007 um 23:13 Uhr
Einem 1-ner BR steht genauso ein angemessenes Büro zu wie einem 9er BR.
Genauso wie einem 1er Br ganauso ein PC, Telefon, Fax, usw zusteht.
Der Raum, kann zwar auch von anderen Benutzt werden, aber 1. dieser Raum muß eine Tür haben, und 2. es muß sichergestellt sein, das der BR diesen Raum jederzeit nutzen kann, ohne das andere Leute ihn dann bei der Arbeit stören. Habe dieses Theater selber durch. Mußte sogar RA einschalten und vors ArbG ziehen. Aber ich habe gewonnen.
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