Freistellung und Büro
Hallo,
wir stellen in unserem BR ca. ein Viertel der Mitglieder, einer von uns ist freigestellt. Jetzt verhält es sich so, dass unser Freigestellter sich ein Büro in den BR-Räumen mit einem nicht freigestellten BR-Mitglied teilt. Man muss dazu sagen, dass es im BR erhebliche unausgesprochen Konflikte gibt.
Die Frage ist jetzt, wer hat einen Anspruch auf ein eigenes Büro und wie kann es sein, dass ein nicht freigestellter BR mehr Zeit im BR-Büro verbringen kann, als ein zu 50% freigestellter Kollege?
Vielen Dank für die Antwort crudpuppy
Community-Antworten (1)
20.05.2010 um 15:05 Uhr
Die Frage ist jetzt, wer hat einen Anspruch auf ein eigenes Büro
Der Betriebsrat..... wie viel Arbeitsplätz für dessen BRM dieser in diesem Büro braucht um seine Arbeit ordentlich zu erledigen steht auf einem andern Blatt..
und wie kann es sein, dass ein nicht freigestellter BR mehr Zeit im BR-Büro verbringen kann, als ein zu 50% freigestellter Kollege?Tja - das ist das Problem an 50% Freistellung...
§37 (2)
Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Soweit irgendein BRM der Meinung ist, das es Aufgaben zu bewältigen hat, dazu gehört z.B. im Rahmen der Sitzungsvorbereitung auch das Lesen von Gesetzen und Kommentaren, dann kann es sich frei stellen. Dadurch ergeben sich bei entsprechenden Aufgabenvolumen ganz von allein 50% Freistellung und mehr. Deshalb sollte man sich derartige Freistellungen nach §38 gut überlegen. Meist sind diese verschenkt.
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