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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung, Heruntergruppierung, gleiches Gehalt möglich?

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Nbaer74
Jun 2021 bearbeitet

Hallo ins Forum, Wir haben hier eine Bitte um Zustimmung einer Versetzung und damit verbundenen Umgruppierung vorliegen. Folgendes ist dabei hervorzuheben: Bisherige Tätigkeit ist eine Sekretariatsarbeit f d Geschäftsführung, intern wurde vor kurzem eine Stelle als Sachbearbeitung in einer anderen Abteilung. Darauf hat sich MA beworben (man hat MA allerdings vorher im Gespräch signalisiert, dass man nach Wechsel im Führungsbereich d MA nicht mehr an dieser Stelle sieht). In unserem Betrieb ist die Sachbearbeiterstelle im GF Bereich eine besondere Stellung und daher auch entsprechend eingruppiert. Jetzt sollen wir dieser Versetzung und der Herabgruppierung um 2 Stufen zustimmen, mit dem Hinweis, dass sich das Entgelt nicht ändern wird. Problematisch scheint uns nun: das Jahresgehalt dieser MAin liegt aktuell deutlich über dem Maximum der neuen Gruppe. Zusätzlich ist eine der neuen Aufgaben die Zuarbeit in einem Projekt für das es eine Hauptamtliche Projektreferenz gibt die fachliche Verantwortung und Budgetkontrolle trägt. Diese MAin hat derzeit ein niedrigeres Jahresgehalt als die geplante "Assistenz" trotz ähnlicher Firmenzugehörigkeit, höherer Ausbildung u Weiterbildung. Das kommt uns unter dem Aspekt der Gehaltsgerechtigkeit und des Gesamtgefüges sehr problematisch vor und wir sind nicht sicher, ob man hier nicht mit einer Änderungskündigung agieren müsste. Auf der anderen Seite wollen wir der MAin ja nicht im Weg stehen. Wenn es dazu schlaue Gedanken gibt, wäre ich sehr dankbar. LG

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Community-Antworten (6)

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ganther

12.06.2021 um 04:07 Uhr

wenn die MA da mitspielt braucht man keine Änderungskündigung als AG. Verstehe ich dich richtig, dass die neue Eingruppierung stimmen würde, ihr euch aber an der Zulage stört, die der AG als Besitzstand zahlt? Ich wäre froh, wenn unser AG den Besitzstand so ernst nehmen würde

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Nbaer74

12.06.2021 um 09:09 Uhr

Danke für deine Antwort. Wir stören uns nicht an der Tatsache, dass die MAin ihr Gehalt behält. Das freut uns für sie. Wir fragen uns, was macht eine solche Maßnahme mit der Gehaltsgerechtigkeit sowohl in der neuen Gruppe aber auch ggü der MAin deren Projekt sie nun zuarbeiten soll? Diese ist 3 Gehaltsstufen über der Assistenz u hat weniger Gehalt. Wir arbeiten gerade (mit anwaltlicher Hilfe) an einer BV zu neuen Gehaltsgrundsätzen, da bei uns vornehmlich Gutdünken regiert und es so oder so eine hohe Frustration diesbezüglich gibt.

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Nbaer74

12.06.2021 um 09:24 Uhr

Vermutlich sind wir da auch emotional zu sehr eingestiegen. Die Tatsache, dass die MAin sich überhaupt auf diese "niedrigere" Position beworben hat, liegt darin begründet, dass die neue Leitung diese "Erbschaft" gern los wäre und der Kollegin mitteilt, dass die aktuelle Stelle gestrichen werden soll mit d Hinweis auf die neue deutlich niedrigere. Im Hintergrund bekommen wir allerdings mit, dass bereits Nachbesetzungen ins Auge gefasst dind mit konkreten Personen, man ändert lediglich den Titel. Daher sind wir bei all dem wohl ein bisschen betriebsblind... war nicht der erste Versuch jemand unliebsamen zu versetzen. Der Letzte ist daran gescheitert, dass sie nicht mal anerkennen wollten, dass es sich bei einer geplanten Maßnahme einer anderen Kollegin um eine Versetzung und damit Mitbestimmung handelt. Sie könnten ihr doch auch einfach was anderes zu tun geben. Es lagen da allerdeings keine Zustimmung der MAin vor und zudem eine Klausel i AV die den Beschäftigungsgrund klar benannt hat.

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kratzbürste

12.06.2021 um 15:00 Uhr

Ungerechtigkeit ist kein Zustimmungsverweigerungsgrund. Aber wenn ihr nach Rücksprache mit der Kollegin doch etwas für sie tun wollt, widersprecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG. Tariferhöhungen werden auf das Tarifgehalt gewährt und nicht auf Zulagen. Also wird ihre Gehaltsentwicklung zukünftig niedriger ausfallen- also ein wirtschaftlicher Nachteil. Mal ganz abgesehen von Ihre beruflichen Entwicklung, die auf einer niederen Stelle auch schlechter ausfallen dürfte.

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ganther

12.06.2021 um 16:25 Uhr

Man kann auch Zulagen an Erhöhungen teilnehmen lassen

N
Nbaer74

13.06.2021 um 09:41 Uhr

Auch wenn das alte Gehalt durch die Wahrung des Besitzstands bereits deutlich über der neuen Bandobergrenze liegt?

Sollten/können wir aus eurer Sicht etwas für die doch sehr benachteiligte Projektreferentin tun? Deren Gehalt ist deutlich niedriger, sie trägt jahrelang bereits die alleinige Verantwortung für ein wichtiges Projekt und ihr wurde die mehrfach geäußert Bitte um Erhöhung ihrer Az von 75 auf 100 % trotz belegbarer Arbeit, Sonderaufgaben und ständig hohen Überstunden erklärt, dass man das nicht umsetzen könne und nun wird auf die Sachbearbeiterhilfe verwiesen die eine Arbeitsbelastung nun kompensieren soll und durch deren hohem Gehalt nun keine Mittel da seien die Referentenstelle aufzuwerten weder zeitlich noch monetär.

Das stößt uns doch alles arg auf. Gleichzeitig wollen wir der anderen Kollegin natürlich nicht im Weg stehen,...

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