Versetzungen von Gehalt in Lohn!!!
Morgen zusammen, bei uns ist es geplant, MA von Gehalt wieder in den Lohn zu versetzen. Dieses soll erst auf "freiwilliger Basis" durchgesetzt werden. Diesbezüglich hatte ich schon Gespräche mit der Personalleiterin geführt. Hier mahnte ich die soziale Auswahl an. Problem jedoch, dass wir in diesem Bereich zuviele MA haben und falls hier keine Einigung erzielt würde, dann würde es betriebsbedingte Kündigungen geben. Wie würdet ihr euch verhalten? Schließlich will unser BR, dass MA ihren Arbeitsplatz verlieren.
Community-Antworten (5)
08.11.2010 um 16:01 Uhr
Das ist keine Grund für betriebsbedingte Kündigungen. Unbedingt rechlich beraten lassen!
08.11.2010 um 16:07 Uhr
Erstmal besten Dank. Das mit der Beratung erfolgt morgen. Der Druck, dass trotzdem gekündigt werden könnte, besteht. Das ist keine leere Drohung.
08.11.2010 um 16:44 Uhr
Was hat denn der AG von dieser Umstellung? Im Prinzip bleibt doch alles wie es war, oder sollen dabei auch Lohnkürzungen gemacht werden?
08.11.2010 um 16:52 Uhr
Es läuft dabei sicherlich darauf hinaus, dass die MA unterm Strich weniger verdienen. Durch eine Umstellung von Gehalt auf Lohn, würden einige Vergünstigungen wegfallen. Tätigkeit soll dieselbe bleiben. Das Ganze befristet für 2 Jahre. Lohn bleibt genauso hoch, wie das Gehalt, aber wenn die MA Lohn erhalten, besteht die Möglichkeit, dass sie in SaisonKUG gehen(Besonderheit in der Bauwirtschaft)! Begründet wird die ganze Sache, dass wir in der nächsten Zeit zuviele Poliere haben.
08.11.2010 um 19:00 Uhr
beravo Wenn ich die Vergütung der Arbeitnehmer anders benenne, ist dass nicht automatisch ein Grund den derzeitigen Besitzstand der Betroffenen anzugreifen. Findet eine Umstellung der Vergütung statt und es sollen zusätzlich noch Vergünstigungen wegfallen, ist dies nur mit dem Einverständnis des Betroffenen oder mit einer Änderungskündigung möglich.
Einigen sich beide Parteien über eine Veränderung der Vergütung, ist die Angelegenheit für diesen Kollegen dann erledigt. Sind Veränderungen der Vergütung einvernehmlich nicht möglich, muss der AG Änderungskündigungen aussprechen. Hier ist der BR dann entsprechend zu beteiligen.
Inwieweit Genanntes der Mitbestimmung gem. § 87 Abs.1, Ziffer 10+11 BetrVG unterliegt, kann man bei den sperlichen Angaben nicht sagen.
Wird die Entlohnung der Kollegen im Arbeitsvertrag oder mit einem Tarifvertrag geregelt, so hat der BR keinerlei rechtliche Möglichkeiten mit dem AG entsprechend verschlechternde Vereinbarungen zu treffen.
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