Folgender Sachverhalt :

Bei uns gibts momentan wenig Arbeit, dennoch beschäftigen wir sehr viele Lohnarbeiter.
Nun möchte die GL eine Woche mit 3 Arbeitstagen ( 1 Tag Feiertag, 1 Tag bereits Brückenurlaubstag) schließen. Dieser ist der Meinung das es keiner Zustimmung des Betriebsrates benötigt - einige Tage könnten sie so zu machen.

Ich muß noch erwähnen das wir eine BV über flexible Arbeitszeiten haben, das wir auch Überstunden abbauen und sogar Minusstunden haben könnten.

es steht nichts drin das es auch für die gesamte Firma auf einmal gelten kann das Überstunden abgebaut oder halt Minusstunden gemacht werden können. #


Ich bin der Meinung das bei einer derartigen Art ( schließung des Betriebs für 3 Tage ) dies zu den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten zählt - ohne Außnahme.

Die BV zur flexiblen Arbeitszeit ist nur gaedcht wenn Leute eher von der Arbeit heimgeschickt werden oder Überstunden gemacht werden - also einzeln betrachtet und nicht im Ganzen.

Lieg ich jetzt falsch oder richtig das ohne unsere Zustimmung von uns hier nichts läuft, also kein Urlaub für 3 Tage verplant werden kann.

Es gibt im übrigen berets eine BV zur Urlaubsregelung, wo bereits 16 Tage verplant sind!