Erstellt am 25.07.2011 um 20:30 Uhr von Kurzarbeiter
Wie wäre es einfach einmal einen Blick in den TVÖD zu werfen, denn dort steht es oder seine Gewrkschaft anzurufen.
Man kann aber auch hier nachlsen:
http://www.tvoed-tarifvertrag-oeffentlicher-dienst.de/TVoeD_%A78_Ausgleich_fuer_Sonderformen_der_Arbeit.html
Erstellt am 25.07.2011 um 21:06 Uhr von Kölner
@kurzarbeiter
Du MUSST nicht antworten. In keiner Weise. Wenn Du jemandem nicht helfen willst, dann ignoriere die Frage doch einfach...
...alles andere ist sehr überheblich; so wirkst Du gerade.
Erstellt am 25.07.2011 um 21:14 Uhr von Yoogie
kann "Kölner" nur zustimmen, mit der Antwort von Kurzarbeiter kann ich nicht viel anfangen!
Vielen Dank für die "nette" Antwort.................
Erstellt am 25.07.2011 um 21:25 Uhr von Arabella
Nur das Kölner auch nicht geholfen hat ;-)
Versuch mal das
http://www.htw-saarland.de/Members/robert.rossbruch/aktuelle-rechtsprechung/arbeitsrecht/wechselschichtzulage_nach_a7_8_abs_5_tvoed_-_unterbrechung_der_arbeitszeit_durch_bereitschaftsdienst.pdf
oder hier
http://www.tvoed-consult.de/kanzlei/aktuelles/aktuelles-detail/neue-entscheidung-des-bag-zu-schicht-und-wechselschicht/
Erstellt am 25.07.2011 um 21:29 Uhr von nicoline
Kurzarbeiter,
*Wie wäre es einfach einmal einen Blick in den TVÖD zu werfen,denn dort steht es *
Sehr schlauer Rat, steht da eben nicht!
*http://www.tvoed-tarifvertrag-oeffentlicher-dienst.de/TVoeD_%A78_Ausgleich_fuer_Sonderformen_der_Arbeit.html*
Nun erzähl doch mal, in welcher Zeile Deines Links eine Aussage getroffen wird über die Anzahl der Früh- Spät- oder Nachtdienste:
Yoogie,
§ 7 Sonderformen der Arbeit
(1) 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte
***durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht***
herangezogen werden =>> Fassung für Bund und Land
***längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu 2 Nachtschichten***
herangezogen werden =>> Fassung VKA
2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei
Tag = 1xFrüh, 1xSpät
und
Nacht = 1x Bund und Land / 2x VKA
werktags (dazu gehört auch der Samstag) = 1x
sonntags und feiertags = 1x
gearbeitet wird.
3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
Warum fragst Du?
Erstellt am 25.07.2011 um 21:30 Uhr von Kölner
@arabella
Das mit dem c&p ist so eine Sache...
@Yoogie
Nach § 8 Abs. 5 TVöD erhalten Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, eine Wechselschichtzulage iHv. 105,00 Euro monatlich. Nach § 7 Abs. 1 TVöD ist Wechselschicht die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. § 48 Abs. 2 TVöD-BT-K verlangt für Krankenhäuser zudem noch eine zusätzliche Nachtschicht innerhalb des Referenzzeitraums
Erstellt am 25.07.2011 um 21:31 Uhr von Arabella
Hier findest du auch brauchbare Infos
http://www.betriebsrat-gegendenstrom.de/texte/Wechselschichtarbeit.pdf
Erstellt am 25.07.2011 um 21:32 Uhr von Kurzarbeiter
Arabella + Yoogie aber auch Kölner
Muss man eure Antworten verstehen?? Denn ich habe zwar klar angefangen mit der Antwort doch dann die Antwort bzw. den Link dorthin gegeben. Nur lesen muss nun jeder selber, denn ich habe es ja, was euch aber nicht weiter bringt
Erstellt am 25.07.2011 um 21:34 Uhr von Arabella
@arabella
Das mit dem c&p ist so eine Sache...
Kölner,
soll ich hier ganze BAG Urteile einstellen? Da reicht doch wohl auch der Link!
Erstellt am 25.07.2011 um 21:38 Uhr von Kölner
@kurzarbeiter
Nene. Bleib Du mal ruhig bei Dir - Deine Antwort ist an Arroganz nicht zu überbieten.
Die Gründe kannst Du - solltest Du Dich mit dem TVöD beschäftigen wollen - nur in den einschlägigen Kommentierungen finden.
@arabella
Es macht durchaus Sinn, ein BAG-Urteil nicht nur finden zu können, sondern es auch interpretieren zu können.
Erstellt am 25.07.2011 um 21:39 Uhr von nicoline
@all
keine Eurer Angaben sagt etwas über die Anzahl der verschiedenen Dienste, außer bei der Nacht. Die Kommentierung, die mir zur Verfügung steht, die ich jetzt aber nicht zur Hand habe, nennt die Zahlen, die ich eingestellt habe, die ihr wahrscheinlich noch gar nicht gelesen habt, weil ihr alle so fleißig am Schreiben seid.
Erstellt am 25.07.2011 um 21:50 Uhr von Kurzarbeiter
Nun verstehe ich nichts mehr. Bezahlt wird lt. ArbV und TV. Folglich muss alles in diesen stehen oder?
Man muss dieses dafür aber auch lesen und verstehen können.
Die hier aufgeführten Urteile betreffend "nur" die Frage von Auslegungen.
Erstellt am 25.07.2011 um 21:51 Uhr von Arabella
nicoline,
wenn wir dich nicht hätten!
Kölner,
ich bin mir mehr als unsicher, ob das interpretieren von Urteilen der richtige Weg ist. Ich stehe da mehr auf verstehen :-))))
Erstellt am 25.07.2011 um 22:04 Uhr von nicoline
Kurzarbeiter,
*und verstehen können. *
studier mal den TVöD und wenn Du da angelangt bist, ihn wirklich zu verstehen, sag Bescheid, dann vermittel ich Dir Jobs, mit denen Du richtig Geld verdienen kannst!
Erstellt am 25.07.2011 um 22:09 Uhr von Arabella
nicoline,
um den TVöD zu verstehen, muß man doch nur Logik und gesunden Menschenverstand hinter sich lassen ;-)
Zumal er doch soooo kurz geworden ist, grins.
Erstellt am 25.07.2011 um 22:42 Uhr von Kurzarbeiter
Ich falle nicht unter den TVÖD, doch den für mich geltenden TV ein Verdi TV kenne und verstehe ich. Vielleicht auch weil ich als Mitglied der Gerwerkschaft auch die Infos/ Erklärungen zum TV erhalte. Zeigt einmal merh, dass es sich lohnt MItglied der Gewerkschaft zu sein.
Auf Grund der Fragestellung/Fragesteller könnte man vermuten dass es sich um einen BR handelt, dann verstehe ich die Frage noch weniger, denn der BR sollte den anzuwendenden TV kennen und verstehen. Denn wie will er ihn sonst anwenden und auf die richtige Anwednung durch den AG achten können.
Sollte es hier tatsächlich BR geben welche den auf sie entfallenden TV nicht kennen und verstehen. Dann würde ich denen ein Seminar bei ihrer Gewerkschaft empfehlen., So etwas soll es geben.
Erstellt am 26.07.2011 um 04:45 Uhr von Yoogie
Guten Morgen,
laut meiner PDL müssen mehr Nächte der einzelnen geleistet werden.
Nicoline,
vielen Dank für die Antwort auf meine Frage:-)).
Erstellt am 26.07.2011 um 07:12 Uhr von nicoline
Kurzarbeiter,
*Ich falle nicht unter den TVÖD, doch den für mich geltenden TV ein Verdi TV kenne und verstehe ich.*
Sehr schön.
*Vielleicht auch weil ich als Mitglied der Gerwerkschaft auch die Infos/ Erklärungen zum TV erhalte.*
Bestimmt.
*Zeigt einmal merh, dass es sich lohnt MItglied der Gewerkschaft zu sein.*
Genau!
Wir freuen uns alle, für Dich, Deinen Betrieb und Deine KollegInnen, dass bei Euch alles klar ist!
Yoogie,
frag doch Deine PDL mal, wo das steht, was sie behauptet. Aber, eines musst Du im Kopf korrigieren, es geht nicht um vier Wochen, sondern um den Monat!