Erstellt am 30.04.2010 um 12:50 Uhr von hftleipzig
Nein, dafür sind die Wähler zuständig.
Erstellt am 30.04.2010 um 12:53 Uhr von DonJohnson
Jo, so ist es. Das Gesetz regelt halt die Mindestsitzzahl des Geschlechtes in der Minderheit - mehr dürfen es immer sein...
Erstellt am 30.04.2010 um 13:15 Uhr von erwin
Das hier ja wohl die Frauen die Mehrheit sind, liegt es an Ihenen zu kandidieren und diese mehrheitlich zu wählen.
Doch allen Kandidaten muss klar sein, das Mandat hat Pflichten und diese gehen vor, sie beudeten ggf. auch einmal diese wahrnehmen zu müssen auch wenn die privaten Termine dann zurück stehen müssen.
Auch Schulungen sind unverzichtbar, da die Qualifizierung eine Amtpflicht ist, so auch das BAG
Erstellt am 30.04.2010 um 13:19 Uhr von DocPille
@Erwin
Klasse Antwort, genau die Fragestellung getroffen,oder??
Erstellt am 30.04.2010 um 13:27 Uhr von DonJohnson
erwin
*Das hier ja wohl die Frauen die Mehrheit sind, liegt es an Ihenen zu kandidieren und diese mehrheitlich zu wählen.*
Hmmm, und ich dachte folgendes steht in der Frage: "für das Geschlecht in der Minderheit (bei uns sind es die Männer)"
Und was bedeutet der Rest deiner Antwort? Danach wurde doch echt überhaupt nciht gefragt, oder wolltest du damit motivieren???
Erstellt am 30.04.2010 um 13:34 Uhr von erwin
DJ
Ja, ich wollte motivieren und aber auch auf das hinweisen, was mit dem Mandat verbunden ist. Denn dieses beachten leider wohl vorher viele nicht. Viele denken leider wohl immer erst nur, ach ja, BR ist toll, will ich machen, warum auch immer?? Das erkennt man dann auch immer wieder an den Fragen/ Beiträgen hier, wei es ist ein Schichtausflug geplanz nun soll ich auf BR-Sitzung (Heute Laden zur Sitzung).
Weiter der Fragesteller will ja nicht nir eine Quote für die Minderheit, hier die Männer, sondern auch für die Mehrheit, hier die Frauen.