Erstellt am 08.03.2006 um 09:47 Uhr von Olaf0412
Ok, ihr seid 161 Wahlberechtigte; das heisst, ihr wählt einen 7-köpfigen Betriebsrat.
Jetzt ist das ist zwar ein äusserst knappes Ergebnis (20,1 für den 7. Mann, 20,0 für die erste Frau) aber das Geschlecht in der Minderheit kann wirklich nur noch durch ausreichend Stimmen einen (oder mehrere) Sitz(e) im Betriebsrat bekommen.
Gruß, Olaf
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P.S.: An den Admin:
Warum bekomme ich jetzt laufend Nachrichten, dass ich mir diesen Beitrag nochmal ansehen soll?
Erstellt am 08.03.2006 um 09:49 Uhr von Angi1
Hallo esclavy,
wenn, wie in Eurem Fall, der prozentuale Anteil der Minderheit zu gering ist, entfällt der Schutz nach §5 WO.
Bei Persönlichkeitswahl geht es nur nach der Höhe der Stimmen egal ob Mann oder Frau.
Auch bei der Listenwahl geht nach Verteilung der Stimmen auf die Listen die Sitzverteilung von oben nach unten, egal ob Männlein oder Weiblein.
MfG
Angi1
Erstellt am 08.03.2006 um 10:09 Uhr von Benno_BRB
Moins!
1. "Pech gehabt!" leider muss ich Olaf und Angi1 recht geben.
2. Vielleicht stellt der Chef noch ganz schnell eine Frau ein. Das reicht dann aus, um einen Sitz beanspruchen zu können.
3. Wenn es wenigstens eine Frau gibt, die eine Kandidatur ausübt, und ausreichend Stimmen bekommt, dann ist sie auch im neuen BR vertreten. (Gilt natürlich für mehr als eine Kandidatin - maximal aber für Sieben!)
Das sind Eure Möglichkeiten!
Benno
Erstellt am 08.03.2006 um 10:36 Uhr von Kölner
Ich bin mir nicht sicher, ob man in Eurem Fall, "esclavy", von "Pech" sprechen sollte, wenn man das Minderheitengeschlecht nicht berücksichtigen muss. Ich halte das für sehr viel "Glück": Ihr habt damit einen unverfälschteren Wählerwillen als WV zu konstatieren.
Mal im Ernst:
Die gesetzlichen Regelungen des Minderheitengeschlechtes halte ich, so wie sie existieren, für viel zu unproduktiv und am Sinn vorbei "gesetzelt".
Wir leben doch im Zeitalter der Emanzipation (auch heute am Weltfrauentag), oder nicht (mehr)?
Wir haben die Gleichstellung der Arbeiter und Angestellten erreicht (Abschaffung der Gruppenwahl). Es gibt nur noch eine Hand voll von Berufen, die Frauen verwehrt werden. Wiederum gibt es einige (mehr) Berufe, die Männern faktisch verwehrt sind.
Und noch mehr Ernst:
Wem hat denn die Vertretung des Minderheitengeschlechts im Betriebsrat wirklich in der letzten Legislaturperiode genutzt?
Welcher BR hat damit ausschließlich gute Erfahrungen gemacht?
Welcher BR hat damit die schlechten Erlebnisse gehabt (vielleicht weil er im Rahmen der Quote zurücktreten sollte)?
Was ist denn der Wählerwille? Ist der verifizierte Wählerwille (per Stimmzettel) wirklich durch die Minderheitsregelung § 15 Abs. 2 BetrVG noch abgebildet?
Egal - der Gesetzgeber hat gesprochen! Es lebe das BetrVG im § 15 und die mindestens zigfachen Antworten in diesem Forum zu diesem Themenkomplex!
Juhu..
Erstellt am 08.03.2006 um 14:11 Uhr von Benno_BRB
Moins Kölner!
Ja! Ja! und nochmal JA!
Bis auf ein paar Kleinigkeiten , dann auch noch durch persönliche Betroffenheit, kann ich Dir nur beipflichten.
Dennoch:
"Die gesetzlichen Regelungen des Minderheitengeschlechtes halte ich, so wie sie existieren, für viel zu unproduktiv und am Sinn vorbei "gesetzelt". "
- Wenns diese "übergesetzelten" Regelungen nicht gäbe wären wir noch im 19. oder sogar 18. Jahrhundert, was die Gleichberechtigung angeht, oder?
"Wir leben doch im Zeitalter der Emanzipation (auch heute am Weltfrauentag), oder nicht (mehr)?
Wir haben die Gleichstellung der Arbeiter und Angestellten erreicht (Abschaffung der Gruppenwahl). Es gibt nur noch eine Hand voll von Berufen, die Frauen verwehrt werden. Wiederum gibt es einige (mehr) Berufe, die Männern faktisch verwehrt sind."
- ist so wahrscheinlich nicht im Sinne des Erfinders! -denke ich?!
"Wem hat denn die Vertretung des Minderheitengeschlechts im Betriebsrat wirklich in der letzten Legislaturperiode genutzt?" Uns im Betrieb! Da war endlich mal jemand, die sich einsetzt und bemüht ist etwas zu erreichen - GEGEN den Widerstand von 3,5 Männern! (fünfer BR)!
"Welcher BR hat damit ausschließlich gute Erfahrungen gemacht?"
-Unser nicht so eine Unruhestifterin. Trotzdem konnte sie nicht allen Mist verhindern den der restliche BR verbockt hat.
"Welcher BR hat damit die schlechten Erlebnisse gehabt (vielleicht weil er im Rahmen der Quote zurücktreten sollte)?"
- Unser leider nicht!
"Was ist denn der Wählerwille? Ist der verifizierte Wählerwille (per Stimmzettel) wirklich durch die Minderheitsregelung § 15 Abs. 2 BetrVG noch abgebildet?"
- wieviel Stimmen hat denn das Minderheitengeschlecht erhalten? Bei uns in der letzten Wahl genausoviel wie der "alte" BR-Vorsitzende (gleichzeitig der Neue, der hoffentlich diesmal endlich abgewählt wird!) Denn die Schafe rennen ja freiwillig zur Schlachtbank....
Nee also dies ist bestimmt ein Thema wo man aus persönlicher Betroffenheit die eigenen Schlüsse ziehen muss und sollte. Es ist nicht in allen Lebensbereichen so, dass die Frauen schon gleichberechtigt sind und auch die Männer ziehen teilweise den "Kürzeren"!
Von daher wollte ich keine Grundsatz diskusion mit Dir sondern nur aufzeigen, dass es noch weisse oder besser: dunkle Flecken auf der Karte der Gleichberechtigung gibt!
have a nice day!
Benno
Erstellt am 08.03.2006 um 14:15 Uhr von Kölner
Danke, "Benno", finde ich gut.
Dennoch es war nun wirklich nicht allein auf die Minderheit mit weiblichen Geschlecht bezogen.
Bei uns sind nämlich die Männer in der Minderheit.
Erstellt am 08.03.2006 um 14:28 Uhr von Benno_BRB
Nee Nee - ich wollt nicht meckern!
Nur ein paar Anmerkungen hab ich mir erlaubt!
Und so was in der Art hatte ich mir schon gedacht.
Ich wünsche einen schönen Tag: bei uns (im Osten) scheint die Sonne!
Bis denn und alles Gut!
Benno