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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geschlecht in der Minderheit / BR Wahlen

W
Wortklauber
Apr 2018 bearbeitet

Bei uns haben die BR Wahlen stattgefunden. Listenwahl mit 5 Listen. 2 Frauen als Geschlecht in der Minderheit. Es haben überhaupt nur 2 Frauen an der Wahl teilgenommen. Nun hat aber eine der Frauen mit ihrer Liste nur 4 Stimmen erhalten und somit kein reguläres Mandat nach den Höchstzahlen bekommen. Alle anderen Listen haben mehr Stimmen erhalten. Der Wahlvorstand hat nun diese Frau nicht mehr weiter berücksichtigt, da Ihre Liste keinen Mandatsplatz erhalten hat.

Nun meine Frage. Ich habe das so verstanden, dass die Frau auch wenn sie keinen Platz über die Wahl ergattern konnte, dann den Platz mit der niedrigsten Höchstzahl bekommt, auch wenn Ihre Liste sonst gar nicht berücksichitigt werden würde (im extremfall sie also mit ihrer eigenen und einzigen Stimme in den BR kommen würde). Der Wahlvorstand hat aber als Auskunft von verdi die Antwort erhalten in diesem Fall würde das Geschlecht in der Minderheit nicht mehr berücksichtigt, da die Liste in keinem Fall einen BR Platz bekommen hat.

Was ist nun richtig?

Ich bin der Auffassung es müsste einen Listensprung geben. Die niedrigste männliche Höchstzahl ist mit der (bisher) unberücksichtigten Frau zu besetzen. Was meint Ihr dazu?

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Community-Antworten (10)

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RoterFaden

12.04.2018 um 15:52 Uhr

Dazu müssten wir wissen, wieviele Wahlberechtigte MA im jeweiligen Geschlecht es bei euch gibt. Die Verteilung wird nach dem d'Hondtschen Prinzip errechnet - theroretisch ist es möglich, dass 4 Stimmen nicht für einen BR-Platz ausreichen.

P
Pjöööng

12.04.2018 um 16:00 Uhr

Der § 15 (5) Satz 2 der WO enthält keine Einschränkung auf Listen die mindesetns einen regulären Listenplatz erhalten haben. Somit sind diese beiden Frauen automatisch gewählt.

N
nicoline

12.04.2018 um 16:40 Uhr

RoterFaden, hast du die Frage eigentlich wirklich verstanden?

R
RoterFaden

12.04.2018 um 17:58 Uhr

Nicoline, huch, ich dachte ja... ich geh mal nachlesen...

N
nicoline

12.04.2018 um 18:01 Uhr

??????????

C
Catweazle

12.04.2018 um 19:01 Uhr

Um in den BR zu kommen muss man auch gewählt sein. Die Liste mit den vier Stimmen hat kein Sitz bekommen. Nach meiner Meinung kann dann auch zu keinem Listensprung kommen.

C
celestro

12.04.2018 um 19:30 Uhr

"Die Liste mit den vier Stimmen hat kein Sitz bekommen. Nach meiner Meinung kann dann auch zu keinem Listensprung kommen."

Hätte die Liste KEINE Stimme bekommen, wäre ich bei Dir.

"Um in den BR zu kommen muss man auch gewählt sein."

Bei einer Mehrheitswahl rückt auch dann eine Person des Minderheitengeschlechtes ein (um die Quote zu erfüllen), wenn die Person nicht genug Stimmen hat. Das dies bei Verhältniswahl anders sein soll, macht mMn absolut keinen Sinn.

P
Pjöööng

12.04.2018 um 19:46 Uhr

Zitat (Catweazle): "Um in den BR zu kommen muss man auch gewählt sein. Die Liste mit den vier Stimmen hat kein Sitz bekommen. Nach meiner Meinung kann dann auch zu keinem Listensprung kommen."

Anderer Auffassung: FESTL Rn 28 zum § 25.

C
Catweazle

12.04.2018 um 21:01 Uhr

Wer soll denn dann für die Quotenfrau bei Verhinderung nachrücken? Kaum zu glauben, dass es jemand von der 4-Stimmen-Liste sein kann.

C
celestro

12.04.2018 um 23:34 Uhr

"Wer soll denn dann für die Quotenfrau bei Verhinderung nachrücken? Kaum zu glauben, dass es jemand von der 4-Stimmen-Liste sein kann."

Das brauchst Du auch nicht zu glauben, weil es natürlich nicht so ist. Entfällt der Grund für den Listensprung, so wird selbiger natürlich rückgängig gemacht. Die Liste, die den Sitz wegen des Listensprungs abgeben mußte, bekommt ihn somit zurück.

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