Erstellt am 08.04.2014 um 21:53 Uhr von nicoline
hohenossig,
*Wie wird nach der Wahl die Quote für mänl. und weibl. berechnet für die elf mitglieder?*
Nach der Wahl wird da gar nichts berechnet. Im Wahlausschreiben, also vor der Stimmabgabe, muss beschrieben sein, wieviel Sitze das Geschlecht in der Minderheit im Betriebsrat haben muss. § 5 Wahlordnung. Dieser § gilt nur dann, wenn sich auch ausreichend Kandidaten des Geschlechtes in der Minderheit zur Wahl stellen/kandidieren.