Abmahnung wurde vor einem halben Jahr erteilt, ohne Unterschrift
Im Vorliegenden Fall wurde dem Mitarbeiter wegen Fehlverhaltens eine Abmahnung erteilt, diese wurde jedoch zum Zeitpunkt nicht unterschrieben. Dies soll nun ein halbes Jahr später nachgeholt werden. Dazu wurde der Mitarbeiter aufgefordert, weil es scheinbar aufgefallen ist, das da etwas fehlt.
Was nun? Unterschreiben od. nicht?
Community-Antworten (6)
18.05.2021 um 14:26 Uhr
Eine Abmahnung ist auch ohne Unterschrift des Arbeitnehmers gültig. Daraus folgt, dass es auch keine Pflicht zur Unterschrift gibt.
18.05.2021 um 15:02 Uhr
Bist du sicher RudiRadeberger? Ich würde als AN die Abmahnung ohne Unterschrift zwar annehmen, aber ich bin mir nicht sicher ob das so rechtens ist. Du darfst mich gerne eines besseren belehren. Zumindest finde ich es merkwürdig, dass man nach einem halben Jahr dies nachholen möchte.
18.05.2021 um 15:08 Uhr
wofür soll er denn unterschreiben? dass er die Abmahnung erhalten hat oder sogar dass das was da drin alles korrekt ist?
Unser AG will auch immer dass eine Abmahnung unterschrieben wird, wir sagen dann immer dass die Kolleg*innen nicht unterschreiben sollen, hat noch nie Probleme gegeben, die Abmahnung wird immer von 2 Vorgesetzten übergeben quasi als Übergabebeweis. Und was ist eine Abmahnung denn mehr als ein "Du mein lieber Mitarbeiter ich will ja gerne mit dir zusammen weiter machen aber was Du da gemacht hast war falsch und wenn du damit nicht aufhörst muss ich mir überlegen ob ich mit Dir weiter machen kann."?
18.05.2021 um 15:26 Uhr
@UdoWoe
Eine Abmahnung muss nicht einmal schriftlich erfolgen.
19.05.2021 um 10:58 Uhr
korrekt - es gibt keine Formvorschrift für eine Abmahnung. Sie kann auch mündlich erteilt werden. Von daher muss weder der AG die Abmahnung unterschreiben, noch muss der AN den Empfang oder die Richtigkeit der Vorwürfe durch Unterschrift bestätigen. Das der AN die Abmachung erhalten hat könnte der AG auch durch Zeugen bestätigen lassen.
19.05.2021 um 12:05 Uhr
"oder die Richtigkeit der Vorwürfe durch Unterschrift bestätigen."
das sollte man sowieso NIE ... allerhöchstens eine Empfangsbestätigung. Und selbst davon würde ich abraten und man muss es ja auch nicht.
Verwandte Themen
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z
Abmahnung fragwürdiger Art
ÄlterGuten Morgen liebes BR-Forum, ich benötige mal ein bisschen Feedback zu einem Fall. Kurz zur Sachlage: Ich bin seit 4 Jahren Betriebsrätin bei einem kleinen Verein mit 15 festen Mitarbeitern, und noc
Rausfetzung des Stundenkontos
ÄlterHallöchen, unser Betrieb kann sich vorstellen im ersten halben Jahr viel zu tun zu haben. Im zweiten halben Jahr soll es eher mau aussehen. Der BR wurde gefragt ob die Mitarbeiter durch Mehrarbeit