Im Vorliegenden Fall wurde dem Mitarbeiter wegen Fehlverhaltens eine Abmahnung erteilt, diese wurde jedoch zum Zeitpunkt nicht unterschrieben.
Dies soll nun ein halbes Jahr später nachgeholt werden. Dazu wurde der Mitarbeiter aufgefordert, weil es scheinbar aufgefallen ist, das da etwas fehlt.

Was nun? Unterschreiben od. nicht?