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Unterschrift bei Abmahnung?

N
Nordmann
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir im BR sind uns nicht ganz sicher bei der Frage ob eine Abmahnung unterschrieben werden muß oder nicht!? Bei uns in der Firma hat eine Kollegin eine Abmahnung bekommen und soll diese nun Unterschreiben. Aber es ist doch so das man nur was Unterschreibt wenn man damit auch einverstanden ist, oder sehen wir es falsch?

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Community-Antworten (4)

S
shortstuff

27.04.2011 um 22:46 Uhr

Das kommt darauf an, ob mit der Unterschrift der Erhalt der Abmahnung quittiert oder der Inhalt bestätigt werden soll. Das sollte eindeutig aus dem Schriftstück hervorgehen. Wenn nichts dergleichen vermerkt ist, sollte man bei seiner Unterschrift handschriftlich vermerken, dass man damit lediglich den Erhalt zur Kenntnis nimmt, nicht aber die Richtigkeit des Inhalts bestätigt!

Grüße shortstuff

T
Torsten

27.04.2011 um 23:51 Uhr

Abmahnung

Begriff: Rüge eines Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten, verbunden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen (insbes. Kündigung) für den Wiederholungsfall.

Form: Mündlich oder schriftlich.

Mitbestimmung des Betriebsrats: Keine; aber Informationsrecht des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG (Strittig).

Abgrenzung zur mitbestimmungspflichtigen Betriebsbuße (z. B. Verwarnung, Verweis): Durch Betriebsbuße wird nicht ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag gerügt, sondern ein Verstoß gegen die – im Mitbestimmungswege geregelte – betriebliche Ordnung (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) geahndet.

Rechte des Betroffenen: • Beschwerde beim Betriebsrat (§§ 84, 85 BetrVG); allerdings kein Einigungsstellenspruch, weil Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist (§ 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG). • Gegendarstellung, die auf Verlangen zur Personalakte zu nehmen ist (§ 83 Abs. 2 BetrVG). • Klage auf Entfernung der ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte und Vernichtung der Abmahnung bzw. Klage auf Rücknahme einer mündlich ausgesprochenen Abmahnung.

K
Kölner

28.04.2011 um 02:30 Uhr

@Torsten Ist Dir die 'causa Guttenberg' geläufig? Du solltest Quellen nennen am Ende eines Zitates...

S
Südmann

28.04.2011 um 10:16 Uhr

grundsätzlich muß man bei einer Abmahnung gar nichts, noch nicht einmal den "Erhalt" unterschreiben,

also wenn sie nicht will, lässt sie es eben bleiben

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