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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überprüfung eines BR Mitgliedes - was tun?

D
DonJohnson
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb wurde der Arbeitsplatz und der PC ohne unser Wissen am Wochenende überprüft. Unglücklicher Weise wurde was gefunden, was dem Mitglied schlecht ausgelegt werden kann, aber nach Befragung nicht ist. Welche Paragrafen können wir vortragen um das Mitgleid zu schützen. Welche Paragrafen sprechen gegen die heimliche Überprüfung des AG? Unser Administrator war nicht eingeweiht und nicht beteiligt. Bitte schnell antworten - es eilt!

12.084030

Community-Antworten (30)

P
paula

26.02.2007 um 17:11 Uhr

Arbeitsplatzrechner oder BR-Rechner? Gibt es für Euch eine BV die die EDV regelt?

War Gefahr in Verzug?

D
DonJohnson

26.02.2007 um 17:16 Uhr

Arbeitsplatzrechner. Es gibt noch keine BV die die EDV regelt. Es war keine Gefahr in Verzug. Unser Mitglied wurde bis auf weiteres beurlaubt.

W
Waschbär

26.02.2007 um 17:37 Uhr

Hallo Don,

was fand AG den so schlimmes ? Und wieso wusste der Admin von nichts, hat AG den die Rechte die Systemtools zu nutzen ?

D
DonJohnson

26.02.2007 um 17:42 Uhr

Hallo Waschbär.

Der AG fand nur Indizien - nichts sooo schlimmes, aber es wird von ihm so ausgelegt. Das ist aber nicht meine Frage. Meine Frage ist, ob der persönliche Arbeitsbereich (insbesondere der eines Betriebsratsmitgliedes) vor heimlichen überprüfungen und Durchsuchungen nicht geschützt ist. Nach meiner Rechtsauffassung hätte der AG bei der Durchsuchung den BR oder ein anderes Mitglied des BR dabei haben müssen.

R
Rapido

26.02.2007 um 19:59 Uhr

Wenn ein Verdacht bestand und dann etwas gefunden wurde könnt Ihr da wenig schützen.

B
Bergmann

26.02.2007 um 20:06 Uhr

Momente Mal---Trotz High-Tech Gesellschaft sehe ich den Ablauf wie bei einer Spindkontrolle !!!!Man kann nicht einfach--selbst auf Verdacht hin--die Spinde aufmachen und Kontrollieren !!Wer war dabei als der Rechner überprüft worden ist ,ein BRM ????? Man kann ja sonst was platzieren und nachher sagen--böser Bube !!!!

W
Waschbär

26.02.2007 um 20:36 Uhr

Rapido,

alles klar bei dir ? ich dachte ich hätte Fieber, aber du hast ja die Schlimmern Symtome ! Auf Verdacht , genau ....

M
Meridian

26.02.2007 um 20:42 Uhr

Hallo! Egal ob Verdacht oder nicht, der PC ist Eigentum des AG. Das ist anders als der Spind. Kontrolle des PC ist also nicht = Spindkontrolle! Das ist ein Riesenunterschied!

B
Bergmann

26.02.2007 um 20:46 Uhr

Hallo ????

Seit wann ist der Spind nicht Eigentum des AG´s ??? Ich benutze ihn zwar als AN aber bezahlt und zur Verfügung gestellt hat ihn der AG !!!!

Der AG stellt mir ein Terminkalender zur verfügung---darf er deshalb auch reingucken ????

D
Dela

26.02.2007 um 21:17 Uhr

Ihr könnt euch ja hier über Details aufregen, aber Meridian liegt da schon richtig. Der PC des AN ist Arbeitmittel und Eigentum des AG. Der Spind ist für die PRIVATEN Sachen des AN, auf dem PC haben private Sachen nichts zu suchen... Gab hier vor einiger Zeit schon einmal eine ausführliche Diskussion darüber.

D
DonJohnson

26.02.2007 um 21:20 Uhr

Erst einmal Danke an Euch alle. Dennoch, habt Ihr den persönlichen Arbeitsplatz bedacht? Auch der wurde durchsucht. Spinde haben wir bei uns nicht. Des weiteren War der AG damit einverstanden, dass wir unsere Firmen PC für BR Arbeit nutzen. Zwar wurde explizit dieser Kollege aufgefordert seine BR Arbeiten von dem PC zu entfernen (er wußte nur nciht warum) der Hinweis kam, dass wir einen eigenen BR PC haben, das schien auch einleuchtend. -aber - gelöschte Daten können dennoch wiederhergestellt werden, sodass der AG auch zugriff auf Dokumente des BR hat. Das alleine ist in meinen Augen eine Verletzung des AG - oder irre ich da?

B
Bergmann

26.02.2007 um 21:28 Uhr

@ Don Johnsen ,

du irrst dich nicht !!!

@ Dela ,

"Gab hier vor einiger Zeit schon einmal eine ausführliche Diskussion darüber." und wie ging sie aus ????

F
Fayence

26.02.2007 um 21:34 Uhr

Don Johnson,

die Frage ist doch, ob der AG unrechtmässig in den Besitz gewisser Indizien gelangt ist, die ihn vermutlich dazu veranlassen werden, Euch eine Anhörung gem. §103 BetrVG auf den Tisch zu legen! Und über die kündigungsrechtliche Verwertbarkeit dieser "Indizien" wird ein Arbeitsrichter zu befinden haben.

Und was die Indizien betrifft... an diesem Punkt eierst Du hier ganz schön drum rum! Ich denke mir da mal meinen Teil...

Ich würde den AG danach befragen wollen, auf welche konkreten Verdachtsmomente er diese Wochenendaktion gestützt hat und mir diese als BR belegen lassen! Vielleicht sieht die Welt dann schon gaaaanz anders aus und auch anders, als hier manch einer denkt!

B
Bergmann

26.02.2007 um 22:19 Uhr

@ Fayence ,

das ist das Schöne an dir--du bringst das "rumgeeiere" auf´n Punkt !!

K
Kölner

26.02.2007 um 23:56 Uhr

@all ...aber es gibt doch keine BV. Also konnte der AG doch genau das können, was er hat können wollen um fündig zu werden... ...zumal es war der Rechner des AN und nicht der des BR!

F
Fayence

27.02.2007 um 00:02 Uhr

Kölner,

nun mal langsam! Fehlende BV hin oder her! Es wurde nicht nur der Rechner kontrolliert...

Und es wurde die Frage nicht beantwortet, ob die Privatnutzung des Rechners geduldet oder erlaubt ist...

K
Kölner

27.02.2007 um 00:16 Uhr

@Fayence Wie die Chancen bei einer KüSch-Klage oder einer Zustimmungsersetzung aussehen ist ein anderes Blatt, auf dem geschrieben wird.

F
Fayence

27.02.2007 um 00:24 Uhr

Bemerkte ich bereits... :-))

W
Waschbär

27.02.2007 um 09:28 Uhr

Stimmt,

das Puzzel stück fehlt noch, wurde was auf der Festplatte gefunden oder wurde das "User Home" Kontrolliert ?

Auch das warum , ist noch offnen, es muss ja "wichtige" Gründe gegeben haben,wen der AG am Wochenende kommt und das ohne dem Admin (was mich immer noch wundert)

Und was gefunden wurde ist auch noch offen ... auch in welcher Form (Dokument,Temp Datei,oder Verfauf ... etc..)

Don, sei so gut und gebe uns die nötigen info´s .Sonst Raten wir Morgen noch

B
Bergmann

27.02.2007 um 09:30 Uhr

L
Lotte

27.02.2007 um 10:16 Uhr

Bergmann, also sollte sich Don Johnson mal in den §§ des GG umsehen...

F
Fayence

27.02.2007 um 16:23 Uhr

Ich hätte da auch noch etwas anzubieten...

...Zum anderen kann sich der Mitarbeiter nicht auf den Datenschutz berufen, wenn der Arbeitgeber einen begründeten Anlass hat zu glauben, dass sich auf dem Rechner des Mitarbeiters Dinge befinden, die dort nicht hingehören. Findet der Arbeitgeber tatsächlich belastendes Material, dann kann dieses in einem Arbeitsgerichtsprozess uneingeschränkt gegen den Arbeitnehmer verwendet werden. ..."

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2004/9_Sa_502_03urteil20040204.html

B
Bergmann

27.02.2007 um 20:42 Uhr

@ Fayence ,

tolle Lektüre !! !!!

Der AG hat wegen Virenalarm den betr.Rechner geprüft--und dabei die Illegale Software entdeckt , die den Alarm ausgelöst hat !!!Der AG muß sich schützen --OK--soweit sogut !!

Gehen wir davon aus : Kein Virenalarm--kein Hinweis .....darf der AG auf bloßen Verdacht hin Rechner überprüfen ???Nur aus reiner Neugier mal schauen was auf den Rechnern ist ????

Ich sage erstmal NEIN !!!!

F
Fayence

27.02.2007 um 21:12 Uhr

Bergmann,

Du siehst hier leider etwas zu kurz!!!

In diesem Fall war der begründete Verdacht zwar ein "Virenalarm", jedoch geht aus der Urteilsbegründung auch die oben zitierte Meinung hervor!

P.S. Da zieht Dein Beispiel doch noch weniger... ;-)))

B
Bergmann

28.02.2007 um 08:01 Uhr

Dieses Thema wird die Gerichte noch lange beschäftigen !!

Dazu kommt noch : Persönlichkeitsrecht und Telekommunikationsgesetz !! :-))

F
Fayence

28.02.2007 um 09:22 Uhr

"Dazu kommt noch : Persönlichkeitsrecht und Telekommunikationsgesetz !! :-))"

Bergmann,

och, war eine (gelegentliche) Privatnutzung des Arbeitsrechners geduldet/erlaubt oder warum sollte des TKKG greifen? :-P

B
Bergmann

28.02.2007 um 09:51 Uhr

@ Fayence ,

habe ich mit Schlafsand im Augen etwas überlesen ??? Stand irgendwo das die Privatnutzung untersagt ist ?? Und selbst wenn--aufgrund der nicht Eindeutige Rechtslage bein PC lehnt sich das Gericht gern ans Telephon an !!!

F
Fayence

28.02.2007 um 09:59 Uhr

Bergmann,

"Und selbst wenn" zählt nicht! :-)

Nur bei erlaubter/geduldeter Privatnutzung macht sich der AG zum Anbieter einer TKK-Leistung und nur dann greift das TKKG in Bezug auf das Verhältnis AG/AN.

P.S. Die Frage nach "Privatnutzung" wurde von mir gestellt und nicht beantwortet...

B
Bergmann

28.02.2007 um 10:03 Uhr

@ Fayence ,

könnte man es hier etwa so auslegen----was nicht eindeutig verboten ist , ist erlaubt/geduldet ???;-)))

F
Fayence

28.02.2007 um 10:15 Uhr

Bergmann,

nachdem Du den Schlafsand aus Deinen Augen entfernt hast, solltest Du Dich auch noch um den Schalk im Nacken kümmern... ;-))

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