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Kann ein BR-Mitglied im Betrieb Fotos machen...?

K
korkely
Dez 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, kann/darf ein BR-Mitglied Fotos machen um einen Missstand zu dokumentieren (auch wenn es ein allgemeines Fotoverbot im Betrieb gibt), der nur zeitweilig eintritt?

VG, korkely

2.12706

Community-Antworten (6)

G
gironimo

05.12.2016 um 10:39 Uhr

Ein allgemeines Fotoverbot wäre mitbestimmungspflichtig - aber wen wollt ihr "ans Messer" liefern. Der BR ist nicht die Betriebspolizei. Wenn es ein Sicherheitsproblem gibt, sprecht mit dem AG, fordert ihn auf für die Sicherheit zu sorgen.

B
blackjack

05.12.2016 um 11:30 Uhr

Kein Mitbestimmungsrecht für ein generelles Foto-/Filmverbot im Betrieb zum Know-How- und Persönlichkeitsrechtsschutz, denn es konkretisiert unmittelbar und vorrangig arbeitsvertragliche Neben-/Schutzpflichten und damit das Arbeitsleistungsverhalten der Arbeitnehmer (a.A. H/S/WG/N/R-Worzalla, § 87 BetrVG, Rz. 139).

S
samira

05.12.2016 um 11:50 Uhr

Klar, dass das der Arbeitgeberverband so sieht. Hoffentlich verneint Prof. W. auch das Recht der Videoüberwachung.

K
korkely

05.12.2016 um 14:29 Uhr

Danke für die Antworten. Meines Wissens nach gibt es keine BV die explizit ein generelles Fotoverbot beinhaltet. Ist auch zu dem vorliegenden Fall denke ich zweitrangig, denn es ging um einen Missstand der nach meiner Meinung in die Kategorie Arbeitsschutz fällt. Denn wenn eine Arbeitsmaschine mit Dieselmotor (Größenordnung wie ein Gabelstapler) in einem Innengebäude betrieben wird und die Luft verpestet (und das nicht kurzfristig sondern stundenlang)... und zusätzlich an beiden Enden des Gebäudes dann die Rolltore hochgezogen wurden... Da frage ich mich dann wenn ich als BR und Mitglied im Arbeitssicherheitsausschuss ein "Dokumentierungsfoto" mache, von dem Ort, der Maschine und dem Qualm, ob mir das dann jemand verbieten kann.

B
blackjack

05.12.2016 um 14:54 Uhr

Sprechenden Menschen kann sehr oft geholfen werden.

G
gironimo

05.12.2016 um 15:38 Uhr

Würde jemand an Deinem Wort zweifeln?

Wenn Du den Missstand im Ausschuss vorträgst, dann ist es so. Sonst tragt das Problem dem AG direkt an und fordert Abhilfe.

Ansonsten wäre ein Ortstermin angesagt. Auch Abgasmessungen könnte man fordern.

Was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung dazu? Oder ist die vielleicht lückenhaft?

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