reicht es aus wenn der Bewerber auf einer Liste die Vorschlagsliste ausdruckt, unterschreibt, bestätigt das er die Aufnahme in die Liste bestätigt, einscannt und an den Listenführer zurück schickt? Ist diese Unterschrift gültig?
Im BetrVG steht nur schriftlich und das trifft doch zu, oder?
Danke