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Unterschrift auf Liste

E
Ernstfried
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, reicht es aus wenn der Bewerber auf einer Liste die Vorschlagsliste ausdruckt, unterschreibt, bestätigt das er die Aufnahme in die Liste bestätigt, einscannt und an den Listenführer zurück schickt? Ist diese Unterschrift gültig? Im BetrVG steht nur schriftlich und das trifft doch zu, oder? Danke

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Community-Antworten (2)

S
sueton

20.04.2010 um 12:04 Uhr

Hallo Ernstfried! Stimmt leider nicht.DonJohnson kann Dir bestens erklären,was eine Urkunde ist.Das Ganze funktioniert nur mit Originalliste und per Post.

P
Petrus

20.04.2010 um 14:46 Uhr

Im BetrVG steht nur schriftlich

Nur? Schriftlich heißt nach §126 BGB "Originalunterschrift". Im Unterschied zur "Textform" nach §126b BGB, in welcher ein Fax, eine Kopie o.ä. ausreicht.

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