Unterschrift auf Liste
Hallo, reicht es aus wenn der Bewerber auf einer Liste die Vorschlagsliste ausdruckt, unterschreibt, bestätigt das er die Aufnahme in die Liste bestätigt, einscannt und an den Listenführer zurück schickt? Ist diese Unterschrift gültig? Im BetrVG steht nur schriftlich und das trifft doch zu, oder? Danke
Community-Antworten (2)
20.04.2010 um 12:04 Uhr
Hallo Ernstfried! Stimmt leider nicht.DonJohnson kann Dir bestens erklären,was eine Urkunde ist.Das Ganze funktioniert nur mit Originalliste und per Post.
20.04.2010 um 14:46 Uhr
Im BetrVG steht nur schriftlich
Nur? Schriftlich heißt nach §126 BGB "Originalunterschrift". Im Unterschied zur "Textform" nach §126b BGB, in welcher ein Fax, eine Kopie o.ä. ausreicht.
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