Moin, moin. Eine von einer Gewerkschaft getragenen Liste, egal ob Listenwahl oder Persönlichkeitswahl, bedarf zweier Unterschriften von Verantwortlichen dieser Gewerkschaft. Was passiert wenn dort auf der Liste aber nur eine Unterschrift erscheint? Ist dies ein heilbarer oder unheilbarer Fehler? Und, es bleibt vom Wahlvorstand unbemerkt.

MfG DER-KANDIDAT