Erstellt am 29.01.2010 um 10:31 Uhr von Kölner
@kikou
Ne. Das geht nicht.
Wie wäre es, wenn man die Liste mal durch die Gegend schickt?
Erstellt am 29.01.2010 um 10:36 Uhr von Kikou
Hi Kölner,
Liste noch nicht fertig und am 04.02.2010 Fristende.
Und wenn sie auf dem Postweg verloren geht?
Erstellt am 29.01.2010 um 10:40 Uhr von Kölner
@kikou
Heute noch mit Einschreiben blanko durch die Gegend schicken, dann die Rückkehr abwarten und dann die Stützunterschriften sammeln.
Erstellt am 29.01.2010 um 10:43 Uhr von Kikou
Danke Kölner,
ich bespreche das Ganze mit Vorstand
Schönes WE allen
Erstellt am 29.01.2010 um 10:53 Uhr von Kölner
@kikou
Was willst Du denn da besprechen? Das BRM hätte doch auch selber auf die Idee kommen können?
Erstellt am 29.01.2010 um 11:34 Uhr von Petrus
@kölner: Wieso soll das nicht gehen? Nach §6 (3) Satz 2 WO muss der Kandidat schriftlich sein Einverständnis zur Aufnahme in eine bestimmte Liste erklären. Dort steht nirgends, dass dies auf der Liste selbst passieren muss.
Erstellt am 29.01.2010 um 15:45 Uhr von birwein
Auf dem Seminar zum Wahlvorstand hat mir der Richter auch die Information gegeben, das die Unterschrift in einem separaten Schreiben unter dem Verweis, das er zur Zeit der Erstellung der Liste verhindert war (z.B. Reha) aber sich zur Wahl aufstellen lassen will als gültig angesehen wird. DFas Schreiben muss dann zusammen mit der Liste beim Wahlvorstand eingereicht werden.