Erstellt am 08.03.2018 um 11:28 Uhr von Erbsenzähler
Nein, das geht nicht. Aber er kann eine Einverständniserklärung (im original) dem Listenführer zuschicken. Die wird dann an das ganze angeheftet. Aber es darf kein anderer unterschreiben.
Erstellt am 08.03.2018 um 11:58 Uhr von celestro
also laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht bei dem wir vor 2 Monaten unsere WV-Schulung hatten, geht das durchaus. Wobei die Unterschrift dann natürlich nicht gefälscht werden darf. Die Variante von Erbsenzähler geht aber auch.
Erstellt am 08.03.2018 um 13:41 Uhr von Pjöööng
Es ist doch schon per se unsinnig, eine Vollmacht zur Erteilung der Zustimmunsgerklärung zu erteilen, statt einfach die Zustimmungserklärung direkt zu übermitteln. Was soll ein Schrieb a la "Ich bevollmächtige N.N in meinem Namen die Zustimmung zur Aufnahme auf die Bewerberliste zur Betriebsratswahl zu erteilen.", statt "Hiermit stimmme ich der Aufnahme auf die Bewerberliste zur Betriebsratswahl zu."?
Erstellt am 08.03.2018 um 13:50 Uhr von celestro
Es geht hier aber nicht um Sinn oder Unsinn, sondern was rechtlich geht. Und da sind beide Varianten möglich.
Erstellt am 08.03.2018 um 14:08 Uhr von Pjöööng
Nein! Sind sie nicht!
Schriftformerfordernis!
Erstellt am 08.03.2018 um 14:25 Uhr von celestro
Und ich kann nicht beides gleich "zuschicken" ... also die Schriftform einhalten ? Warum nicht ?
Erstellt am 08.03.2018 um 15:42 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 09.03.2018 um 08:00 Uhr von Erbsenzähler
Warum sollte ich eine Vollmacht im Original zuschicken, wenn ich gleich ein Schriftstück mit meinem Wunsch zur Kandidatur zuschicken kann?
Außerdem bezweifel ich das mit der Vollmacht:
WO §6 Abs. 3...Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen.
Erstellt am 09.03.2018 um 10:03 Uhr von Pjöööng
Wer weiß was der Fachanwalt darlegen wollte und was celestro dann verstanden hat.
Würde ein Fachanwalt diese Aussage tatsächlich mir gegenüber machen, dann würde sich zumindest eine interessante Diskussion entwickeln.
Erstellt am 09.03.2018 um 10:15 Uhr von celestro
"Wer weiß was der Fachanwalt darlegen wollte und was celestro dann verstanden hat.
Würde ein Fachanwalt diese Aussage tatsächlich mir gegenüber machen, dann würde sich zumindest eine interessante Diskussion entwickeln."
Langsam aber sicher ist Dein Geprotze nur noch peinlich.
Erstellt am 09.03.2018 um 10:31 Uhr von Pjöööng