Nachtschicht in den Feiertag
Hallo zusammen,
meine Firma lässt die Nachtschicht nicht in den Feiertag rein arbeiten und am Feiertag selbst abends um 22Uhr gibt es dann natürlich auch keine Nachtschicht. Diese ausfallende Schicht wird aber durch „Feiertag“ vergütet. Die ausfallende Schicht vor dem Feiertag zb. Mittwoch 22Uhr (Donnerstag Feiertag) wird von Arbeitgeber nicht vergütet, und man muss dafür Urlaub oder Überstunden nehmen. Alle anderen Schichten würden aber normal arbeiten. Ist das rechtens? Ich kenne das eigtl. nur so, dass man in den Feiertag rein arbeitet und am Feiertag selbst dann abends halt nicht. Im Vertrag steht davon auch nichts drin.
Danke!
Gruß Chris
Community-Antworten (10)
29.04.2021 um 16:07 Uhr
Jedenfalls kann der AG nicht einfach so die Schicht ohne Vergütung ausfallen lassen. Wenn hier die Regelung "feiertags darf nicht gearbeitet werden" ziehen würde, müsste man dafür jedenfalls keinen Urlaub (Überstunden) nehmen.
29.04.2021 um 17:41 Uhr
Hallo Celestro,
der Arbeitgeber lässt die Schicht einfach ausfallen, um sich evtl. kosten (Zuschläge) zu sparen. Man wird dann gefragt wie man den fehlenden Arbeitstag ausgleichen will. Entweder Überstunden oder Urlaub.
Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass das rechtens ist! In der Woche 10-16.05 arbeite ich nur 2! Tage in der Nachtschicht, da am 13.05 Feiertag ist. Also wird wieder nicht vom 12 auf den 13 gearbeitet, und am 14 ruht einfach die Produktion. Das sind also dann zwei Tage ich selbst irgendwie ausgleichen soll, obwohl ich ja arbeiten will!
Gruß Chris
29.04.2021 um 17:49 Uhr
Naja, dass kann man so pauschal nicht sagen. In erster Linie kommt es darauf an, was zu Eurem Stundenkonto geregelt ist (durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung). Der Arbeitgeber ist zunächst mal berechtigt den Abbau von Überstunden anzuordnen, wenn er sich also dazu entscheidet eine ganze Schicht ausfallen zu lassen und allen betroffenen Mitarbeitern entsprechend den Abbau von Überstunden anordnet, ist das zunächst mal so machbar. Wenn unter den betroffenen Mitarbeitern welche sind, die gar keine Überstunden haben, kommt es auf die Regelungen zum Stundenkonto an. Wenn hier negative Einträge (Minusstunden) bis zu einer gewissen Grenze erlaubt sind, dann ist das immer noch machbar, solange diese Grenze nicht überschritten wird. Wenn der Arbeitgeber dann sagt: "Na gut, wenn Du an diesem Tag Urlaub beantragst, dann gewähre ich den und sehe davon ab Dir den Überstundenabbau anzuordnen", dann sehe ich daran auch nichts unzulässiges.
29.04.2021 um 18:09 Uhr
gibt es einen Betriebsrat?
29.04.2021 um 20:05 Uhr
Danke für eure Antworten. Also so eine Regelung gibt es hier nicht. Davon steht auch nichts im Vertrag. Einen Betriebsrat gibt es auch nicht und die sind wohl auch nicht an einen Tarif gebunden (Kunststoffbranche).
Hier werden auch Leiharbeiter gezwungen am Samstag Frühschicht zu machen, obwohl sie am Freitag Spätschicht hatten. Die Ruhezeiten werden also nicht eingehalten. Gibt auch Festangestellte die da durch müssen. Das ist ja auch nicht rechtens.
Da ich erst zwei Monate in dieser Firma bin und noch in der Probezeit stecke, überlege ich ob es nicht besser wäre wieder zu kündigen.
29.04.2021 um 22:00 Uhr
......oder aber man gibt Anonym dem Ordnungsamt einen Tipp. Arbeitszeiten müssen ja dokumentiert werden.
30.04.2021 um 10:09 Uhr
Welche Aufsichtsbehörde dies kontrolliert, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Bei euch wäre es wohl angebracht, einen BR zu gründen, um Veränderungen herbeizuführen. Denn wer klagt schon gegen seinen Arbeitgeber.
Prinzipiell ist es aber bei der Sonn- und Feiertagsregelung so, dass ein Sonn- oder Feiertag schon 2 Stunden früher beginnen oder aber 6 Stunden später aufhörten kann. Aus deinen Beiträgen lese ich, dass ihr regulär mit der Nachtschicht am Montag Abend beginnt. Daraus ließe sich schließen das für Euch der Feiertag erst um 6 Uhr startet. Für die Schicht in den Feiertag hinein gäbe es dann auch keine Feiertagszuschläge. Eure Woche müsste dann regulär sein: Mo Nachtschicht, Di Nachtschicht, Mi Nachtschicht, Do Feiertagschicht und Freitag Nachtschicht. Wenn auf Grund des Brückentags am Freitag nicht gearbeitet werden soll, müsst man hier frei nehmen. Dann erschließt sich mir aber nicht, warum am Samstag gearbeitet werden soll. Die Schicht in den Donnerstag hinein einfach ausfallen zu lassen, sehe ich als Annahmeverzug. Und wenn zum Stundenkonto nichts geregelt ist, müsste das ggf. das Gericht klären.
Zu den Verstößen gegen die Ruhzeiten hilft wirklich nur der Anruf bei der Aufsichtsbehörde.
30.04.2021 um 11:35 Uhr
Es wurde wohl auch schon mal am Sonntag mit der Nachtschicht begonnen. In dem Fall kamen die Leiharbeiter erst um 00Uhr am Montag arbeiten. Da es in dieser Firma prinzipiell keine Nachtschicht in den Feiertag gibt, müsste es doch so sein, dass es Zulagen geben müsste, wenn es diese Schicht gäbe? Warum sollte man sonst diese Schicht ausfallen lassen? Heute Abend wird es auch keine Nachtschicht geben, da morgen ja Feiertag ist.
Momentan arbeitet die Frühschicht am Samstag. Morgen halt nicht wegen Feiertag. Das Leiharbeiter ihre Ruhezeiten nicht einhalten, liegt daran das die Leihfirma wohl nicht genügend Leute hat. Fehlt irgendwo einer, muss jemand anderes einfach die Schicht übernehmen, da ist es denen egal ob die Ruhezeiten eingehalten werden. Ich dachte erst dass das Vorgehen durch die Leihfirma kommt, aber waren auch schon Festangestellte dabei die Freitag spät hatten und dann Samstag um 6Uhr wieder da waren.
Die meisten Leiharbeiter sind da halt Ausländer/Flüchtlinge die kaum deutsch können. Das wird dann einfach ekelhaft ausgenutzt.
Jedenfalls steht von dem „nicht in den Feiertag arbeiten bei Nachtschicht“ nichts im Vertrag und dazu wurde mir beim Vorstellungsgespräch etc. auch nichts gesagt.
30.04.2021 um 11:47 Uhr
Zulagen gibt es nur wenn es irgendwo geregelt ist, als TV / BV / AV, aber das scheint bei euch nicht der Fall zu sein? Ansonsten sind Sonn- uns Feiertage im AZ-Gesetz geregelt, d.h da muss es dann Ersatzruhetage geben. Mir scheint es geht deinem AG um diese Regelungen mit den Ersatzruhetagen, deshalb vermeidet er Arbeit an Sonn- oder Feiertagen.
30.04.2021 um 12:54 Uhr
Im Arbeitszeitgesetz sind die Verschiebungen auch geregelt.
Prinzipiell braucht der Arbeitgeber eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde um an Sonn-und Feiertagen arbeiten zu dürfen. Wenn es keinen BR gibt (war bei uns in der Zeit vor dem BR auch mal so) muss der Arbeitgeber mit jeden einzelnen reden, wenn er am Feiertag arbeiten lassen will.
Hier würde ich die Aufsichtsbehörde informieren, dieses systematische Unterschreiten der Ruhezeiten würde dann sehr teuer werden. Wenn alle nur wegsehen, wird sich nichts ändern.
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