Hallo zusammen,

meine Firma lässt die Nachtschicht nicht in den Feiertag rein arbeiten und am Feiertag selbst abends um 22Uhr gibt es dann natürlich auch keine Nachtschicht. Diese ausfallende Schicht wird aber durch „Feiertag“ vergütet. Die ausfallende Schicht vor dem Feiertag zb. Mittwoch 22Uhr (Donnerstag Feiertag) wird von Arbeitgeber nicht vergütet, und man muss dafür Urlaub oder Überstunden nehmen.
Alle anderen Schichten würden aber normal arbeiten. Ist das rechtens? Ich kenne das eigtl. nur so, dass man in den Feiertag rein arbeitet und am Feiertag selbst dann abends halt nicht. Im Vertrag steht davon auch nichts drin.

Danke!

Gruß
Chris