Erstellt am 11.03.2022 um 16:19 Uhr von celestro
Darf an Feiertagen bei "Euch" gearbeitet werden?
Erstellt am 11.03.2022 um 16:21 Uhr von Thronpower
ja auf freiwilliger Basis. Es geht nur um die 2 h Nachtschicht vor dem Feiertag . DER AN möchte keine stunden nehmen weil er meint ein anrecht zu haben da sein schichtplan das aussagt. Ich meine es gibt aber regelungen wenn aus betrieblichen gründen dann nicht produziert wird.
Erstellt am 11.03.2022 um 17:27 Uhr von celestro
Naja ... was heißt hier jetzt "wenn aus betrieblichen Gründen nicht produziert wird"? Wenn Im Schichtplan diese 2 Stunden als Arbeit definiert sind und der AG die Arbeit am Feiertag einfach so streicht, hat Dein Kollege mMn recht. Er braucht keine Stunden nehmen, weil er für diese Stunden geplant ist und wenn der AG dann nicht produzieren will, ist das sein Pech.
Erstellt am 11.03.2022 um 17:30 Uhr von Thronpower
und auf welcher grundlage basiert das dann ?
Erstellt am 11.03.2022 um 18:08 Uhr von Dummerhund
Erstellt am 14.03.2022 um 10:56 Uhr von rtjum
"und auf welcher grundlage basiert das dann ?"
auf dem vom BR genehmigten Dienstplan.
Erstellt am 14.03.2022 um 14:37 Uhr von Thronpower
das heisst die AN die vor oder nach einem Feiertag arbeiten würden laut Plan , müssten keine stunden nehmen da sie arbeitswillig sind ??? ich bin aus dem §615 nicht so ganz schlau geworden.
Erstellt am 14.03.2022 um 14:50 Uhr von Dummerhund
Ist Freitags der Feiertag und der AN beginnt Donnertags abends um 18:00 Uhr seine 8 Std. Schicht und der AG um 24:00 Uhr nach Hause schicken, kann der AN seine Arbeitskraft weiter zur Verfügung stellen für die letzten 2 Stunden (am besten unter Zeugen), dann ist der AG in Annahmeverzug für diese 2 Stunden und müsste sie Vergüten-
Dies gilt natürlich nur wenn der AG ihn nur wegen des rein Arbeitens in den Feiertag nach hause schicken will. Und weiter noch, wenn es bei euch keine anders lautende Regelung per Betriebsvereinbarung oder laut Arbeitsvertrag gilt.
Erstellt am 14.03.2022 um 15:42 Uhr von Thronpower
naja der feiertag wird ja so oder so vergütet. es ging um die zeit davor also von 18 uhr bis uhr zum beispiel , wenn da nicht gearbeitet wird wegen feiertag freitag. eine bv regelt das dann natürlich, das stimmt .