Ein Arbeitgeber möchte einen Mitarbeiter kündigen und hat dazu eine Anhörung des Betriebsrates angestoßen.
Der Sachverhalt: Der Mitarbeiter ist seit fast 1,5 Jahren erkrankt (schwere Depression). Versuche zur Wiedereingliederung sind immer wieder gescheitert, jüngst wieder.
Nun die Fragen: Ist die Kündigung in so einem Fall überhaupt rechtens? Auf welche Kriterien muss der Betriebsrat achten?