Erstellt am 27.04.2021 um 18:11 Uhr von Pickel
Rechtens kann die Kündigung auf jeden Fall sein. Ob mildere Mittel in Frage kommen, lässt sich mangels ausreichender Informationen nicht erkennen.
Aus der Praxis (auch als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht): BR sollten in Fällen von Kündigung Ihren Beitrag nicht überschätzen. Sofern sie ordnungsgemäß angehört wurden, spielt die inhaltliche Rückmeldung des BR in aller Regel eine sehr untergeordnete Rolle für das Verfahren.
Erstellt am 28.04.2021 um 00:43 Uhr von celestro
"Ist die Kündigung in so einem Fall überhaupt rechtens?"
Der Fall mag für Dich wie "das darf doch nicht aussehen", aber lass Dir gesagt sein: Du beschreibst quasi das, was den AG dazu befähigt einen Kranken zu kündigen. Je länger die Person schon krank ist, desto "besser" (für die Kündigung). Ebenfalls ist es für eine Kündigung gut, wenn Wiedereingliederungen scheitern. Wenn dann noch eine schlechte KRankheitsprognose dazu kommt ....
Erstellt am 28.04.2021 um 08:07 Uhr von Hamburger84
"Rechtens" ist jede Kündigung, sofern sie vom einem Arbeitsgericht nicht einkassiert wird.
Bedeutet, der Arbeitgeber kann wegen jedem Grund Kündigen und wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist eine Kündigungsschutzklage einreicht, ist der Fall abgeschlossen.
Um eine Rechtssicherheit zu bekommen, muss der Arbeitgeber hier vor Kündigung den Betriebsrat anhören.
Kündigungsgrund wäre hier längerfristige Krankheit
Negative Zukunftsprognose liegt durch die Versuche der Wiedereingliederung wohl auch vor.
Gab es denn hier auch ein offizielle BEM-Verfahren ? Wiedereingliederung bedeutet nicht automatisch BEM.
Ihr solltet auch mit dem betroffenen Mitarbeiter reden.
Es gab Fälle, da war es der Person ganz recht, das sie vom AG gekündigt bekommen.
Betriebsrat kann bei seiner Anhörung seine Bedenken schriftlich mitteilen und der Kündigung nicht zustimmen.
Der Arbeitgeber kann dennoch kündigen !
Dem Arbeitnehmer hat dann, schnellstmöglich beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Erstellt am 28.04.2021 um 09:19 Uhr von Krambambuli
Dem AN empfehlen, einen Fachanwalt aufzusuchen oder den DGB-Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Der BR sollte einen Widerspruch formulieren (bezugnehmend auf einen der Gründe des § 102 Abs. 3 BetrVG).
Spricht der AG dennoch die Kündigung aus, muss innerhalb der Frist von 3 Wochen Klage eingereicht werden. Und das Gericht wird dann klären, ob die Kündigung rechtens war.
Erstellt am 28.04.2021 um 09:37 Uhr von RudiRadeberger
Das sieht nach Abschied aus. Lange Krankheit, Wiedereingliederung mehrfach gescheitert. Eine Zukunftsprognose ist mit den Informationen zwar nicht zu treffen, aber bei schweren Depressionen tendiere ich eher zu negativ. Mich würde auch noch interessieren, ob BEM angeboten wurde und ob der MA angenommen oder abgelehnt hat.
Ansonsten sehe ich hier fast schon ein Musterbeispiel für eine krankheitsbedingte Kündigung. Leider.